Bearbeiten von „Ermächtigter Exporteur“
Aus Logistik-Wiki
Version vom 13. Juni 2014, 08:43 Uhr von Ambma (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein ermächtigter Exporteur (= Ermächtigter Ausführer bzw. EA) ist berechtigt, '''unabhängig vom Wert der Sendung''', Erklärungen auf der Rechnung abzugebe…“)
Achtung: Du bearbeitest eine alte Version dieser Seite. Sofern du sie speicherst, werden alle neueren Versionen überschrieben.
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.