Zollplombe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zollplomben''' werden durch die Zollbehörde des jeweiligen Exportlandes angelegt um Warensendungen während des Transportes vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung des Importlandes entfernt werden.
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'''Zollplomben''' werden '''durch die Zollbehörde angelegt''' zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor vor unbefugtem Zugriff. Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden.
  
 
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Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden. Das gilt auch für '''Nichtamtliche Zollverschlüsse''' (z. B. Verladesiegel),  die vom Versender zum Schutz vor unbefugtem Zugriff angelegt werden. Die Sicherung der Nämlichkeit erfolgt jedoch bei Nichtamtlichen Zollverschlüssen auf Grund einer Bewilligung durch das zuständige Zollamt.
  
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Zur Identifikation trägt jedes Zollamt eine spezielle Nummer, die mittels einer Plombenzange in die Plombe eingeprägt wird.
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Zollplomben werden im [[Versandverfahren]] insbesondere bei '''sensiblen Waren''' (Verbrauchsteuerpflichtige Waren) und beim [[Carnet TIR]] verwendet.  
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Zollplomben werden vor allem bei Exportzollabfertigung, T1, T2, Carnet TIR verwendet und kommen somit auch beim Import zu tragen.
 
  
  
 
'''Es gibt zwei Arten von Zollplomben:'''
 
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* '''Raumverschluss''' z.B. bei Container, LKW, Schiff; Abkürzung: RV
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* '''Raumverschluss''' z.B. Container, LKW-Auflieger
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* '''Packstückverschluss''' z.B. bei Kisten und Transportpaletten; Abkürzung: PV
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* '''Packstückverschluss''' z.B. bei einzelnen Kisten und Paletten
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Version vom 16. Juni 2014, 09:08 Uhr

Zollplomben werden durch die Zollbehörde angelegt zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor vor unbefugtem Zugriff. Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden.

Fakten

Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden. Das gilt auch für Nichtamtliche Zollverschlüsse (z. B. Verladesiegel), die vom Versender zum Schutz vor unbefugtem Zugriff angelegt werden. Die Sicherung der Nämlichkeit erfolgt jedoch bei Nichtamtlichen Zollverschlüssen auf Grund einer Bewilligung durch das zuständige Zollamt.

Zollplomben werden im Versandverfahren insbesondere bei sensiblen Waren (Verbrauchsteuerpflichtige Waren) und beim Carnet TIR verwendet.


Es gibt zwei Arten von Zollplomben:

  • Raumverschluss z.B. Container, LKW-Auflieger
  • Packstückverschluss z.B. bei einzelnen Kisten und Paletten

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager