Carnet ATA: Unterschied zwischen den Versionen
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3) Das Carnet ATA und die Ware werden zur Nämlichkeitssicherung einer österreichischen Zollstelle zugeführt, wobei bei einem Transport per Flugzeug die zollmäßige Abfertigung auch an der Austrittszollstelle am Flughafen erfolgen kann.<br> | 3) Das Carnet ATA und die Ware werden zur Nämlichkeitssicherung einer österreichischen Zollstelle zugeführt, wobei bei einem Transport per Flugzeug die zollmäßige Abfertigung auch an der Austrittszollstelle am Flughafen erfolgen kann.<br> | ||
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5) Das Carnet ATA wird nach der (letzten) Wiedereinfuhr nach AT - innerhalb der Geltungsdauer - wieder der ausstellenden Wirtschaftskammer zur Entlastung retourniert. | 5) Das Carnet ATA wird nach der (letzten) Wiedereinfuhr nach AT - innerhalb der Geltungsdauer - wieder der ausstellenden Wirtschaftskammer zur Entlastung retourniert. | ||
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Version vom 25. Juni 2014, 11:53 Uhr
Carnet ATA (Abkürzung für franz. Admission Temporaire) ist ein internationales Zolldokument für eine vorübergehende Verwendung im Rahmen des ATA-Übereinkommens.
Fakten
Dieses spezielle Zollpapier wird vorwiegend bei einer vorübergehend abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern eingesetzt. Mit dem Carnet ATA als Zollbegleitdokument werden Messe- und Ausstellungsgüter, Berufs-usrüstungsgegenstände, Warenmuster, Waren zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken oder Waren zu sportlichen Veranstaltungen transportiert.
Grundsätzlich gilt, dass die Ware nicht verbraucht werden darf. Das Carnet ATA gilt im Normalfall für ein Jahr; innerhalb dieses Zeitraumes muss die Waren wieder an ihren Ursprungsort gelangen, womit das Carnet ATA wieder abgeschlossen wird.
Ablauf
1) Das Carnet ATA Formular wird vom Aussteller ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt.
2) Das Carnet ATA wird bei der örtlich zuständigen Wirtschaftskammer gegen Entgelt bearbeitet.
3) Das Carnet ATA und die Ware werden zur Nämlichkeitssicherung einer österreichischen Zollstelle zugeführt, wobei bei einem Transport per Flugzeug die zollmäßige Abfertigung auch an der Austrittszollstelle am Flughafen erfolgen kann.
4) Die vorübergehende Ausfuhr der Ware beginnt. An allen Grenzen wird die Ware an den Zollstellen ausfuhr- und einfuhrseitig durch die Vorlage des Carnet ATA abgefertigt. Es ist darauf zu achten, dass die Abfertigungskette nie unterbrochen wird, z. B. durch Nichtgestellung.
5) Das Carnet ATA wird nach der (letzten) Wiedereinfuhr nach AT - innerhalb der Geltungsdauer - wieder der ausstellenden Wirtschaftskammer zur Entlastung retourniert.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager