Zolltarif: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2014, 12:21 Uhr
Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden (meist in Form eines Nummerncodes gelistet) und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung.
Fakten
Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und ist Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.
Der EU-Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur), unterteilt 21 Abschnitte und 97 Kapitel:
Grobübersicht:
◦ Agrarwaren (Kapitel 01 – 24)
◦ Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren (Kapitel 25 – 49)
◦ Bekleidung u.ä. . (Kapitel 50 – 67)
◦ Stein, Keramik, Schmuck (Kapitel 68 – 71)
◦ Eisen- und Stahlprodukte (Kapitel 72 – 83)
◦ Maschinen etc. (Kapitel 84 – 97)
Feinübersicht
| Abschnitt | Kapitel |
|---|---|
| I | Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs (Kapitel 01 – 05) |
| II | Ware pflanzlichen Ursprungs (Kapitel 06 – 14) |
| III | Tierische und pflanzliche Fette und Öle u.ä. (Kapitel 15) |
| IV | Waren der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe (Kapitel 16 – 24) |
| V | Mineralische Stoffe (Kapitel 25 – 27) |
| VI | Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien (Kapitel 28 – 38) |
| VII | Kunststoffe und Waren daraus, Kautschuk und Waren daraus (Kapitel 39 – 40) |
| VIII | Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen (Kapitel 41 – 43) |
| IX | Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbwaren (Kapitel 44 – 46) |
| X | Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen; Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus (Kapitel 47 – 49) |
| XI | Spinnstoffe und Waren daraus (Kapitel 50 – 63) |
| XII | Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren (Kapitel 64- - 67) |
| XIII | Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswarenaraus (Kapitel 68 – 70) |
| XIV | Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen (Kapitel 71) |
| XV | Unedle Metalle und Waren daraus (Kapitel 72- 83) |
| XVI | Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte (Kapitel 84 – 85) |
| XVII | Beförderungsmittel (Kapitel 86 – 89) |
| XVIII | Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte (Kapitel 90 – 92) |
| XIX | Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör (Kapitel 93) |
| XX | Verschiedene Waren (Kapitel 94 – 96) |
| XXI | Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 97) |
Begrifflichkeiten aus dem Zolltarif
| Kapitel | Positionen | Harmonized System HS | Kombinierte Nomenklatur KN | TARIC | Codenummer |
|---|---|---|---|---|---|
| 2-stellig | 4-stellig | 6-stellig | 8-stellig | 10-stellig | 11-stellig |
| weltweit harmonisiert | Anwendung für Export und Intrastat | Anwendung für Import | TARIC + nationaler Code (in AT immer 0) |
Darüberhinaus gibt es bei einzelnen Waren (z. B. Chemischen Produkten) zur weiteren Differenzierung noch die Möglichkeit von Zusatzcodes:
4-stelliger TARIC Zusatzcode (anwendbar in der gesamten EU)
3-stelliger nationaler Zusatzcode (in Österreich keine Anwendung!
Für ein Einfuhrverfahren nach Österreich muss somit eine Zolltarifnummer mindestens 10-stellig, höchstens jedoch 15-stellig sein.
Für ein Ausfuhrverfahren aus Österreich und zum Erstellen einer Intrastat-Meldung muss eine Zolltarifnummer 8-stellig vorliegen.
Beispiel Einreihung von Waren in den Zolltarif
Der Zolltarif ist nach nach einer klaren Systematik aufgebaut. Hier ein Beispiel für Damenmäntel aus dem Abschnitt XI = Spinnstoffe
| Kapitel | Positionen | Harmonized System HS | Kombinierte Nomenklatur KN | TARIC | Codenummer |
|---|---|---|---|---|---|
| Bekleidung aus Geweben Kapitel 62 |
Mäntel für Damen Position 6202 |
Mäntel für Damen aus Wolle Unterposition HS 6202 11 |
Mäntel für Damen aus Wolle oder feinen Tierhaaren KN 6202 1100 |
Mäntel für Damen aus Wolle, andere (NICHT handgearbeitete Ponchos/Umhänge aus Wolle) TARIC 6202 1100 90 |
in AT immer TARIC ergänzt um 0 Codenummer 6202 1100 90 0 |
Die derzeitige Nomenklatur umfasst ca. 5.000 Unterpositionen, gegliedert in 97 Kapitel und 21 Abschnitte.
Weblinks
zum Vergleich: US Inter'l Trade Commission
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager