Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2014, 14:34 Uhr
Ein Präferenzdokument wird vom Exporteur ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.
Fakten
Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung
Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei
Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang
Form A
Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager