Ursprungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie  EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem '''zugelassenen Exporteur''' ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.
 
Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie  EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem '''zugelassenen Exporteur''' ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.
  
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Version vom 25. Juni 2014, 14:45 Uhr

Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Fakten

Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.

Weblinks

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-Praeferenznachweise/Ursprungserklaerung-auf-der-Rechnung/ursprungserklaerung-auf-der-rechnung.html Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager