Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen
Hagan (Diskussion | Beiträge) |
Hagan (Diskussion | Beiträge) K (→Fakten) |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:<br> | Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:<br> | ||
| − | Warenverkehrsbescheinigung '''EUR.1''' (eigenes Formular) oder [[Ursprungserklärung]] (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung | + | Warenverkehrsbescheinigung '''EUR.1''' (eigenes Formular) oder [[Ursprungserklärung]] (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung) |
Warenverkehrsbescheinigung '''A.TR''' (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei | Warenverkehrsbescheinigung '''A.TR''' (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei | ||
Version vom 26. Juni 2014, 06:46 Uhr
Ein Präferenzdokument wird vom Ausführer ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.
Fakten
Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung)
Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei
Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (eigenes Formular) für den Handel mit Marokko, Algerien, Tunesien u. evt. weiterer Staaten
Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang
Form A
Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.
Weblinks
siehe auch
Übersicht über Präferenzabkommen
[Standard Übersicht über Präferenznachweise]
Verantwortlicher
Anton Hager