Zugelassener Versender: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Juni 2014, 07:49 Uhr

Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.

Fakten

Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager