Binnenmarkt: Unterschied zwischen den Versionen

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Kennzeichen des Europäischen Binnenmarktes sind '''Freier Warenverkehr''', '''Freier Personenverkehr''', '''Freier Dienstleistungsverkehr''' und '''Freier Kapitalverkehr'''.
 
Kennzeichen des Europäischen Binnenmarktes sind '''Freier Warenverkehr''', '''Freier Personenverkehr''', '''Freier Dienstleistungsverkehr''' und '''Freier Kapitalverkehr'''.
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Die Regelungen des Europäischem Binnenmarktes gehen damit deutlich über jene einer Zollunion hinaus.
  
 
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Version vom 27. Juni 2014, 07:09 Uhr

Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Der Begriff Binnenmarkt wird oft als Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt oder als Bezeichnung für den nationalen Markt eines Landes verwendet.

Fakten

Der gemeinsame Binnenmarkt ist ein integraler Bestandteil der EU. Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen.

Kennzeichen des Europäischen Binnenmarktes sind Freier Warenverkehr, Freier Personenverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr und Freier Kapitalverkehr.

Die Regelungen des Europäischem Binnenmarktes gehen damit deutlich über jene einer Zollunion hinaus.

Weblinks

siehe auch

Europäische Zollunion

Verantwortlicher

Anton Hager