Form A: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. So sind z. B. Form.A aus der VR China bei Einfuhren von Bekleidung, Textilien, Schuhen und verwandten Waren generell nicht anerkannt. | Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. So sind z. B. Form.A aus der VR China bei Einfuhren von Bekleidung, Textilien, Schuhen und verwandten Waren generell nicht anerkannt. | ||
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Version vom 11. Juli 2014, 09:50 Uhr
Das Dokument Form A dient zur Dokumentation eines Präferenzursprungs.
Fakten
Ob das Präferenzdokument Form A anwendbar ist, richtet sich nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, wo die Ware importiert werden soll.
Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. So sind z. B. Form.A aus der VR China bei Einfuhren von Bekleidung, Textilien, Schuhen und verwandten Waren generell nicht anerkannt.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager