Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎gültige CMR-Versicherung: Kabotage + max. Warenwert wegen CMR-Versicherung beschrieben)
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== Kabotage ==
 
== Kabotage ==
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einm innerdeutschen Transport die deutschen Kabotageregln etc.   
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einem innerdeutschen Transport durch einen nicht-deutschen Frächter sind deutschen Kabotageregln maßgeblich.   
  
 
  [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr]
 
  [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr]

Version vom 10. Oktober 2014, 07:19 Uhr

Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kabotage

Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einem innerdeutschen Transport durch einen nicht-deutschen Frächter sind deutschen Kabotageregln maßgeblich.

Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr
Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. dt. BM für Verkehr

Maximal zulässige Nutzlast

Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des LKWs und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt.

Beispiel für niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht:

Im Rumänien gilt für Transporte auf nichtasphaltierten Straßen ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.

Beispiel für höheres zulässiges Gesamtgewicht:

In Deutschland gilt im Kombinierten Verkehr im Zustellverkehr ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen.

Lenk und Ruhezeiten

Die Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten obliegt dem zuständigen Fahrzeugbetreuer bzw. dem jeweils beauftragten Auftragnehmer. Es dürfen vom Disponenten grundsätzlich keine Anweisungen erteilt werden, die Gesetzesübertretungen zur Folge haben.

Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006

gültige CMR-Versicherung

Die Versicherungssumme unserer CMR-Versicherung beträgt € 7.000.000 pro Schadensereignis im Geltungsbereich Europa (geografische Grenzen) inkl. Mittelmeeranrainer-Staaten und Türkei.

Aus diesem Grunde ist immer darauf Bedacht zu nehmen, dass der Warenwert eines einzelnen Transportes diese Versicherungssumme nicht überschreitet.

Bei Kabotage-Transporten, besonders innerhalb Deutschlands, ist die CMR-Polizze des eingesetzten Unternehmers zu überprüfen, ob der Kabotage-Transport abgedeckt ist. Bitte die aktuelle CMR-Polizze in der Versicherungsabteilung Thomas Haslwanter kontrollieren lassen. Wenn die uns vorliegende CMR-Polizze eines Unternehmers den beabsichtigten Kabotage-Transport nicht abdeckt, ist dieser Unternehmer NICHT einzusetzen.

Ablauf

siehe auch

Verantwortlicher

Christian Finkenzeller