Fracht- / Volumsberechnung (Maß-/Gewichtsverhältnis): Unterschied zwischen den Versionen

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K (334 auf 333 kg ausgebessert)
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Version vom 19. Februar 2015, 09:49 Uhr

Als Basis für die Berechnung der Transportkosten wird grundsätzlich das Gewicht einer Sendung herangezogen. Es ist aber auch der Platzbedarf (Volumen) der zu transportierenden Ware zu berücksichtigen, d.h. der benötigte Laderaum wird je nach einzusetzenden Transportmittel mittels Umrechnungsfaktor in ein frachtpflichtiges Gewicht (Volumsgewicht) umgewandelt.


Fakten

Transportmittel/Umrechnungsfaktor:

  LKW - 0,003
  Flugzeug - 0,006
  Schiff - 1


Ermittlung der Sperrigkeit (Volumsgewicht):

 
 
Länge x Breite x Höhe (in m) x Anzahl der Packstücke
 
----------------------------------------------------------------------------------
 
Umrechnungsfaktor


Basis der Volumsberechnung:


  LKW - 1 m³ =
333 kg
= 1 : 3
  Flugzeug - 1 m³ =
167 kg
= 1 : 6
  Schiff - 1 m³ =
1.000 kg
= 1 : 1

 

Beispiel:


1 Kiste mit 280 kg und 2 m³: - LKW =
666 kg
frachtpflichtiges Volumen
  - Flugzeug =
333 kg
frachtpflichtiges Volumen
  - Schiff =
2.000 kg
frachtpflichtiges Volumen


Ein weiteres Beispiel (LKW-Verkehr) soll den Begriff der Sperrigkeit klarstellen:

Kiste 1 und 2 sind gleich groß: 2m x 1m x 1m (L x B x H).
Kiste 1 wiegt 700 kg - alles OK, da über dem Mindestgewicht von 333 kg/m³ (=Effektivgewicht wird verrechnet).
Kiste 2 wiegt nur 500 kg, verrechnet werden muss aber das frachtpflichtige Gewicht(333 kg/m³) - also 666 kg. Die Kiste ist sperrig!




siehe auch

Sperrigkeit

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Astrid Baumgartner