Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. April 2015, 11:58 Uhr
Eine Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke dient dem Auftraggeber einer (innergemeinsschaftlichen) Versendung als Nachweis gegenüber seiner Steuerbehörde, dass der Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verbracht worden ist.
Fakten
Mit der Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bestätigen wir, dass wir den benannten Transport von einem EU-Land in ein anderes durchgeführt haben.
Wir stellen grundsätzlich keine Gelangensbestätigung aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der beannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen.
Anwendbarkeit
Wir als Spediteur stellen eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber aus.
Beispiel für die Erstellung der Spediteurbescheingung für Umsatzsteuerzwecke in Car_O
Datei:Spediteurbescheinigung.png
Rechtsgrundlagen
Grundlage Österreich:
- § 7 UStG 1994
Grundlage Deutschland:
- § 6a UStG mit § 17a Abs. 3 UStDV (Innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU)
- § 6 UStG mit § 17a Abs. 3 UStDV (Ausfuhrlieferungen in Drittländer z.B. Schweiz)
Weblinks
siehe auch
Muster Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke gem. FBR 2259898
Muster Anhang 5 IG-Lieferung iSd Art 7 UStG 1994
Umsatzsteuer-Verordnung 401/1996
Umsatzsteuer-Verordnung 401/1996
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Nachweispflichten bei IG-Lieferungen
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Ausfuhrnachweis im Versendungsfall
Verantwortlicher
Anton Hager