Mindestlohngesetz (MiLoG): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet. Bei Einsatz eines Auftragnehmers verlangen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausdrücklich in unserem [[Transportauftrag]] und die Verpflichtung zur Einhaltung sichern wir durch Prüfprozesse innerhalb unserer [[:Kategorie:Dispositionsrisikoanalyse| Dispositionsrisikoanalyse]].
  
 
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Version vom 17. April 2015, 09:32 Uhr

Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns von € 8,50 brutto pro Stunde. Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von oder durch Deutschland wird behördlich sanktioniert.

Fakten

Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet. Bei Einsatz eines Auftragnehmers verlangen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausdrücklich in unserem Transportauftrag und die Verpflichtung zur Einhaltung sichern wir durch Prüfprozesse innerhalb unserer Dispositionsrisikoanalyse.

Weblinks

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/TransportVerkehr/Spediteure/Deutsches-Mindestlohngesetz-%28MiLoG%29-.html


siehe auch

Bewertung der Subunternehmer

Überprüfung der Risikoabdeckung bei der Disposition - Dispositionsrisikoanalyse

LKW Ablauf - Auftragsabwicklung

Verantwortlicher

Julia Wimmer