Beförderungspapier: Unterschied zwischen den Versionen

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- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung <br>
 
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- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder <br>
 
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder <br>
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- freigestellte Mengen nach ADR 3.5 <br>
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- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5 <br>
  
  

Version vom 29. Juni 2015, 12:45 Uhr

Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.


Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5


Fakten

Das Beförderungspapier muss den für die Transportart geltenden Vorschriften entsprechen:

- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR

Weblinks

Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager