Achslast: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. September 2015, 08:16 Uhr
Die gesetzlich zulässige Achslast ist in Österreich im Kaftfahrgesetz (KFG) und in Deutschland in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Bei der gewerblichen Güterbeförderung sind Belader, Frächter und Fahrer unter Androhung von empfindlichen Strafen für die Einhaltung verantwortlich.
Daneben gibt es die Vorgaben der Hersteller unter Berücksichtigung der Beanspruchung von Bereifung, Bremsen, Motorleistung etc.
Fakten
Die Formel Gesamtgewicht (z. B. 40 Tonnen) des LKW-Zuges dividiert durch fünf Achsen ergibt als Beispielrechnung eine durchschnittliche Achslast von 8 Tonnen.
Wird nach Verladung ein Überschreiten der max. zulässigen Achslast festgestellt, ist erstrangig die Verteilung der Nutzlast zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren; kann durch dieses Einwirken das Problem der Achslastüberschreitung nicht behoben werden, ist der Belader anzusprechen zwecks Reduzierung der Nutzlast.
Jeder Fahrer, der eine Überschreitung der gesetzlich erlaubten Achslast befürchtet, ist aufgefordert, die Fahrzeugsteuerung bzw. Disposiiton zur weiteren Abklärung zu kontaktieren.
Weblinks
Info Achslast deutsche Straßenverkehrsordnung
siehe auch
Verantwortlicher
Julia Schrettl