ADN: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2015, 09:22 Uhr
ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation) bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen.
Fakten
Wenn der Beförderung auf Binnenwasserstraßen eine See- Straßen- Eisenbahn oder Luftbeförderung folgt oder vorausgeht, dürfen anstelle des Beförderungspapiers nach ADN 5.4.1 auch die vorhandenen Beförderungspapiere für den See-, Straßen, Eisenbahn- bzw. Lufttransport verwendet werden.
Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben den Regelungen gem. IMDG-Code, ADR,RID oder oder DGR entsprechen und für den Fall, dass ADN Zusatzangeben erfordert, diese an geeigneter Stelle eingetragen worden sind.
Weblinks
offizielle deutsche Übersetzung ADN
siehe auch
Verantwortlicher
Alois Schrettl