TUA: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2015, 08:39 Uhr
TUA ist gleich Technische Untersuchungsanstalt (in Wien).
Fakten
Der Antrag auf Untersuchung durch die TUA kann entweder direkt bei einer Zollanmeldung durch den Code 40100 >>Probeziehung zwecks TUA-Untersuchung bzw. Einreihung beantragt<< gestellt werden oder alternativ durch Antrag im Internet der Zollbehörde.
Die Kosten für die technische Untersuchung und/oder chemische Analyse werden von der TUA festgesetzt.
Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wird TUA-Bescheid genannt und dient als Grundlage für die Verbindliche Zolltarifauskunft.
Weblinks
EU-Datenbank chemische Substanzen mit CAS no.
Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) Vorgangsweise und Kontakte
siehe auch
Verbindliche Zolltarifauskunft
Verantwortlicher
Anton Hager