Zuverlässigkeitsüberprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitarbeiter, die im Unternehmen unbegleiteten Zugang zu Luftfracht haben,müssen eine beschäftigungsbezogene Überprüfung erfolgreich durchlaufen und die entsprechende Erklärung unterzeichnen.
  
 
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Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß EU-VO Nummer 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter  von reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten, bekannten Versendern, bekannten Lieferanten sowie geschäftlichen Versendern.
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Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. bei Eintritt von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.
  
 
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Version vom 13. Juli 2016, 14:17 Uhr

Mitarbeiter, die im Unternehmen unbegleiteten Zugang zu Luftfracht haben,müssen eine beschäftigungsbezogene Überprüfung erfolgreich durchlaufen und die entsprechende Erklärung unterzeichnen.

Fakten

Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß EU-VO Nummer 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter von reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten, bekannten Versendern, bekannten Lieferanten sowie geschäftlichen Versendern.

Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. bei Eintritt von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.

Weblinks

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/index.html

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp