Bekannte Versender: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juli 2016, 08:42 Uhr

Bekannte Versender sind entsprechend anerkannte oder behördlich zugelassene Unternehmen (Produzenten und/oder Versender),

  1. die Fracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen und diese auf eigene Rechnung versenden (das heißt, das Unternehmen versendet die Fracht nicht im Auftrag eines anderen Unternehmens) und
  2. deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht auf dem Luftweg zu befördern.

Die jeweilige Sendung muss ihren Ursprung in einer Betriebsstätte des Unternehmens haben.

Fakten

Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer X-Ray Kontrolle unterzogen werden.

Status Überprüfung von Bekannten Versendern

LINK: EU-Datenbank

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Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp