Bonitätsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Matthias Lehmann
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Bernhard Ebner
  
 
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Version vom 23. September 2016, 06:19 Uhr

Diese Verfahrensanweisung regelt die Durchführung von Bonitätsprüfungen.

Ablauf

Begriffe und Definitionen

Unter Bonität verstehen wir die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, d.h. im Falle von Auftraggebern die Fähigkeit erbrachte Dienstleistungen bezahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und die Bereitschaft erbrachte Dienstleistungen bezahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit).

Verantwortlichkeiten

Die Anordnung zu einer Bonitätsprüfung erfolgt durch Geschäftsführung, Vertrieb oder QMB.

Die Einhaltung des ermittelten und in unserer Betriebssoftware Car_O hinterlegten Kreditlimits obliegt dem für den betreffenden Kunden verantwortlichen Teamleiter.

Bei Überschreitung des Kreditlimits ist umgehend der zuständige Abteilungsleiter zu informieren und die weitere Vorgehensweise mit ihm abzustimmen.

Beschreibung und Durchführung

Eine Bonitätsprüfung (= Einholen einer Kreditauskunft) ist bei Tanja Paulitsch Abt. Buchhaltung anzufordern. Die Buchhaltung beauftragt zur Bonitätsprüfung ein zertifiziertes Kreditauskunftsbüro. Alle organisierten Kreditauskünfte werden zentral in der Buchhaltung dokumentiert. Nach Erhalt der angeforderten Kreditauskunft informiert die Buchhaltung die anfordernde Stelle und/oder Fachabteilung über das ermittelte Kreditlimit.

siehe auch

Verantwortlicher

Bernhard Ebner