CMA CGM - Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Container-Nr. immer angeben
 
* die Container-Nr. immer angeben
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* hier ist zu beachten, ob Frachtzahler richtig erfasst wurde
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* hier ist zu beachten, ob Frachtzahler richtig erfasst wird
 
* CMA in Deutschland handelt im Namen der '''CMA CGM S.A. France'''
 
* CMA in Deutschland handelt im Namen der '''CMA CGM S.A. France'''
 
* dh Rechnung geht in die Zentrale nach Bremen (KdNr.: 101319) - Leistungsempfänger ist aber in Marseille
 
* dh Rechnung geht in die Zentrale nach Bremen (KdNr.: 101319) - Leistungsempfänger ist aber in Marseille

Version vom 9. August 2017, 07:33 Uhr

Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

CMA CGM

LBase KdNr. 101319

  • die Container-Nr. immer angeben
  • hier ist zu beachten, ob Frachtzahler richtig erfasst wird
  • CMA in Deutschland handelt im Namen der CMA CGM S.A. France
  • dh Rechnung geht in die Zentrale nach Bremen (KdNr.: 101319) - Leistungsempfänger ist aber in Marseille
  • um Leistungsempfänger auszudrücken, gibt man unter Gesamtinfo in die Fußzeile folgenden Text ein:


    • Leistungsempfänger:
    • CMA CGM S.A.
    • 4, Quai d'Arenc
    • F - 13002 Marseille
    • VAT: FR72562024422


  • Bitte auch unten die "Zusatzinfo" beachten, denn es gibt 2 Optionen, um CMA-Rechnungen zu erstellen

Zusatzinfo:

um Rechnungen zu erstellen, gibt es 2 Optionen:


Cma.jpg

Belegrückmeldungsvorschriften

siehe auch

Verantwortlicher

Menekse Lacin