Bonitätsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2014, 09:29 Uhr
Diese Verfahrensanweisung regelt die Durchführung von Bonitätsprüfungen.
Ablauf
Begriffe und Definitionen
Unter Bonität verstehen wir die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, d.h. im Falle von Auftraggebern die Fähigkeit erbrachte Dienstleistungen bezahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und die Bereitschaft erbrachte Dienstleistungen bezahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit).
Verantwortlichkeiten
Die Anordnung zu einer Bonitätsprüfung erfolgt durch Geschäftsführung, Vertrieb oder QMB.
Die Einhaltung des ermittelten und in unserer Betriebssoftware Car_O hinterlegten Kreditlimits obliegt dem für den betreffenden Kunden verantwortlichen Teamleiter.
Bei Überschreitung des Kreditlimits ist umgehend der zuständige Abteilungsleiter zu informieren und die weitere Vorgehensweise mit ihm abzustimmen.
Beschreibung und Durchführung
Eine Bonitätsprüfung (= Einholen einer Kreditauskunft) ist bei Tanja Paulitsch Abt. Buchhaltung anzufordern. Die Buchhaltung beauftragt zur Bonitätsprüfung ein zertifiziertes Kreditauskunftsbüro. Alle organisierten Kreditauskünfte werden zentral in der Buchhaltung dokumentiert. Nach Erhalt der angeforderten Kreditauskunft informiert die Buchhaltung die anfordernde Stelle und/oder Fachabteilung über das ermittelte Kreditlimit.
siehe auch
Verantwortlicher
Matthias Lehmann