Gefahrengutpunkte: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2018, 09:52 Uhr

Wenn eine gültige ADR-Berechnung weniger als 1000 Gefahrengutpunkte ergibt, kommen die Vorschriften des ADR nur sehr eingeschränkt zur Anwendung.

Icon1000Gefahrengutpunkt.JPG











Eine eigene ADR-Ausrüstung ist NICHT erforderlich. Es genügen Standard-Schutzausrüstung für den Fahrer und Standard-Schutzausrüstung für das Fahrzeug (Standard-Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandstasche, Unterlegkeile et.).

Fakten[Bearbeiten]

Gem. Freigrenzenregelung nach ADR 1.1.3.6. gilt für Gefahrguttransporte mit einer Menge von >max. 1000 Punkten< das ADR nicht in vollem Umfang. (z. B. keine besonderen Anforderung an den Lenker, keine besonderen Bau- Ausrüstungs- und Kennzeichnugnsvorschriften für das eingesetzte Fahrzeug, kein Erfordernis eines Gefahrgutbeauftragten, wenn ausschließlich freigestellte ADR-Sendungen nach 1.1.3.6 ADR oder ADR-Sendungen nach nach 1.1.3.4 ADR begrenzte Mengen transportiert werden).

Es sind jedoch alle angeführten Mindestvorschriften in Kapitel „Freistellungen nach 1.1.3.6“ zu beachten, insbesondere die Vorschriften betreffend Beförderungspapier, Kennzeichnung, etc. .

Es gilt die Schulungs-/Unterweisungspflicht nach ADR 2011 Kap. 1.3 und 8.2.3 für alle Beteiligte.

Verwendung[Bearbeiten]

Berechnung der Anzahl der Gefahrengutpunkte (ADR-Punkte) nach Maßgabe der Beförderungskategorie zur Festestellung, ob Mindermenge (unter 1000 Punkte) vorliegt. Wenn die Berechnung mehr als 1000 Punkte ergibt, die volle Anwendbarkeit der ADR-Bestimmungen gegeben.

Beförderungskategorie Gruppe Faktor bei Sammeltransport Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit L/kg
0 - - 0 - d.h. die 1000 Punkte-Regelung ist NICHT anwendbar.
1 Gruppen mit T - Giftige und/oder ätzende Gase 50 20
2 Gruppe F - Entzündbare Gase 3 333
3 Gruppen A und O - Erstickende oder oxidierende Gase 1 1000
4 z. B. leere Gasflaschen - unbegrenzt

Diese Maximale kg bzw. Literangabe kann nur genutzt werden, wenn nur ein einziger Stoff transportiert wird. Werden mehrere Stoffe in einer Beförderungseinheit transportiert muss man rechnen.

Ausgangsbais für die Beispielrechnung[Bearbeiten]

Versorgungsfahrt mit einem Fahrzeug eines Bauunternehmers:

1 x 200 l Fass - Inhalt: 200 Liter Dieselkraftstoff (UN 1202)

1 x 640 l Großpackmittel IBC - Inhalt: 500 Liter Dieselkraftstoff (UN 1202)

10 x 33 kg Flüssiggasflaschen - Inhalt: Restentleert/Restdruck (UN 1965)

Beispielrechnung aus Dokument der Allg. Unfallversicherung

Erläuterung des Ergebnisses der Berechnung dieses Beispiels[Bearbeiten]

Für flüssige Stoffe ist der nominale Fassungsraum in Liter zur Berechnung der „1000 Punkte“ heranzuziehen. In die diesem Fall handelt es sich um einen ganz speziellen IBC (Intermediate-Bulk-Container), welcher einen nominalen Fassungsraum von 640 Liter aufweist. Auch wenn dieser nicht vollständig gefüllt ist, muss sein Fassungsraum zur Berechnung verwendet werden. Die Gesamtmenge Diesel ergibt sich somit aus den Fassungsvermögen der Einzelgebinde, also 640 l + 200 l. Die höchstzulässige Gesamtmenge an Diesel (Beförderungskategorie 3) wird nicht überschritten.


Achtung: Im Gegensatz zur Freigrenzenregelung nach ADR 1.1.3.6. wird bei der Handwerkerbefreiung nicht der nominale Fassungsraum zur Mengenberechnung herangezogen, sondern die Menge (der Inhalt) selbst!

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Alois Schrettl