SOLAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Bemerkung: Methode Nr. 2 eignet sich nicht für Altmetall, unverpacktes Getreide oder anderes Schüttgut.  
 
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Alternativ sind kundeneigene Bestätigungen (Schreiben) möglich, sofern diese die für uns essentiellen Daten/Bestätigungen enthalten.<br>
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* Verschiedene Kanäle sind möglich z.B.:
 
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** Über direkte EDI-Nachricht  
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** Elektronische Übermittlung auf Basis: direkte EDI-Nachricht, Reedereihomepages, Inttra, CargoSmart, sonstige Plattformen wie Dakosy, usw.
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** Per E mail, Fax  
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** Manuelle Übermittlung auf Basis: E mail, Fax  
  
 
* Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘.
 
* Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘.
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Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.
 
Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.
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Die Art und Weise der Zertifizierung ist dem jeweiligen Staat überlassen und könnte sich entweder auf das Verfahren für die Wiegung oder die Partei, die die Wiegung vornimmt, oder auf beides beziehen.
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Die Berger Logistik GmbH ist für die Anwendung der Methode 2 im Österr. SOLAS Register aufgenommen worden. Dafür haben wir nun eine Identifikationsnummer bekommen. Die SOLAS- Identifikationsnummer lautet '''„VGM-AT-2016-00260-Q“'''.
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=== Gibt es ein vorgegebenes Format für die Übermittlung von VGM? ===
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SOLAS hat kein spezielles Format vorgegeben, allerdings sollte die verifizierte Bruttomasse VGM deutlich erkennbar sein. Diese darf auf Seefrachtpapieren (Buchungsanfrage oder Versandvorschriften) oder separat übermittelt werden (z.B. Zolldeklaration mit entsprechendem Zertifikat). Die Meldung über VGM muss durch den Absender oder durch eine vom Absender autorisierte Person unterschrieben sein. Das VGM und die Unterschrift können elektronisch übermittelt werden.
  
 
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[http://www.worldshipping.org/industry-issues/safety/global-container-weight-verification-rule-effective-july-1-2016 World Shipping Council  -  Regional implementation Information]
 
[http://www.worldshipping.org/industry-issues/safety/global-container-weight-verification-rule-effective-july-1-2016 World Shipping Council  -  Regional implementation Information]
  
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== Abweichende Vorgehensweisen ==
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[[RB 1 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas]]
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[[RB 2 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas]]
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== Begleitende Dokumente ==
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* <qpdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/20160624_SOLAS  Verified Gross Mass Submission Template.pdf, SOLAS – Verified Gross Mass (VGM) Submission Template</qpdf>
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* <qpdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/20160622_Informationsblatt AGB.pdf, Informationsblatt</qpdf>
  
 
= siehe auch =  
 
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* <qpdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/Verified Gross Mass_BL_english.docx, Verified Gross Mass BL Englisch</qpdf>
 
* <qpdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/Verified Gross Mass_BL_english.docx, Verified Gross Mass BL Englisch</qpdf>
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* <qpdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/VGM Uebermittlung Carrier_Overview_20160622.xlsx, VGM Uebermittlung Carrier Overview</qpdf>
  
 
= Verantwortlicher =  
 
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Hermann Geier
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Peter Stern
  
 
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<!-- zugehörig zu Sammlungen -->
 
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Air and Ocean]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Ocean]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Ocean]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Rail / IM / Short Sea]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Rail / IM / Short Sea]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Rail and Short Sea]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Rail and Short Sea]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Portstuffing]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Portstuffing]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Radfeld Ocean]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Ocean Wörgl]]

Aktuelle Version vom 18. April 2019, 13:24 Uhr

Die Bestimmung SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea bedeutet die verpflichtende Gewichtsverifizierung aller Exportcontainer.

Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea - SOLAS) schreibt vor, dass die Bruttomasse von Containern vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes durch den Befrachter zu bestätigen (bestätigte Bruttomasse; Verified Gross Mass – VGM) und der Reederei zeitgerecht bekannt zu geben ist [Rechtsgrundlage: SOLAS, Kapitel VI Teil A Regel 2 (IMO // MSC 1 / Circ. 1475)].

Im Falle des Fehlens bzw. zu späten Einlangens der VGM wird die Reederei die Annahme der Container verweigern.

Die Regelung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft und betrifft

  • grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen,
  • den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt.

Bisher haben dazu mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden.

Fakten[Bearbeiten]

Das internationale Regelwerk spricht von Verified Gross Mass (VGM)

Um die Sicherheit in der Transportkette zu verbesssern hat die International Maritime Organization (IMO) Änderungen zur Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention vorgenommen.

Aufgrund dieser Bestimmung ist ab dem 01. Juli 2016 die bestätigte Bruttomasse (VGM) eines Containers vor Verladung auf ein Seeschiff vom Ablader festzustellen und an den Frachtführer (Spediteur/Reeder) mitzuteilen.

Somit ist eine Containerverladung am Seeterminal nur noch mit den Daten VGM pro Container möglich.

Diese Änderungen besagen, dass sich alle Ablader (= Shipper gem. B/L) an die Richtlinien zur Containergewicht-Verifizierung (Verified Gross Mass = VGM) zu halten haben, welche am 01. Juli 2016 in Kraft treten.

Nachfolgend möchten wir gerne über die Grundprinzipien der neuen Anforderungen informieren.

Das Prinzip[Bearbeiten]

  • “No VGM, No loading.” Ein Container ohne VGM darf nicht auf ein Seeschiff verladen werden.
  • Der Shipper ist verantwortlich für eventuelle Strafen und Kosten, die sich aus einer Containeranlieferung ohne VGM ergeben könnten.

Was?[Bearbeiten]

  • Das VGM ist das Gesamtgewicht eines Vollcontainers, bestehend aus Warengewicht, Stau- und Ladungssicherungmaterial und Container-Tara. Die SOLAS-Konvention bietet zwei Methoden zur Berechnung des VGM:
  • Methode Nr. 1 - Wiegen

Wiegen des beladenen Containers mit kalibrierter und zertifizierter Waage.

  • Methode Nr. 2 - Berechnung

Die Summe der einzelnen Gewichte = Warengewicht + aller Verpackung (Paletten, Staumaterial, Sicherungmaterial im Container) + Container-Tara, zertifiziert und genehmigt durch eine autorisierte Stelle.

Bemerkung: Methode Nr. 2 eignet sich nicht für Altmetall, unverpacktes Getreide oder anderes Schüttgut.

  • Alternative

Alternativ sind kundeneigene Bestätigungen (Schreiben) möglich, sofern diese die für uns essentiellen Daten/Bestätigungen enthalten.
Die Prüfung und Freigabe dieser Schreiben erfolgt durch das Produktmanagement.

Wer?[Bearbeiten]

  • Die Verantwortung für die Anforderung und die Dokumentation des VGM liegt beim Befrachter = Shipper gem. Ocean Carrier Bill of Lading.
  • Der Befrachter im Sinne von Solas kann andere Parteien autorisieren, das VGM zu übermitteln und zu unterzeichnen.
  • Der Befrachter im Sinne von Solas ist dafür verantwortlich, dem Reeder das VGM zu übermitteln.

Wann?[Bearbeiten]

  • Der Shipper muss sicherstellen, dass das VGM vor Anlieferung des Vollcontainers im Seehafen übermittelt wird. Sollte das VGM nach der Ankunft des Containers am Terminal übermittelt werden, oder sollte sich nach Kontrolle eine Differenz zwischen VGM und aktuellem Gesamtgewicht herausstellen, können Extrakosten für die Änderung der Stauplanung und Containerumstau im Terminal entstehen. Diese Kosten gehen zu Lasten der Ware.
  • Genaue Fristen (cut off) für die VGM-Übermittlungen werden uns von den Reedereien mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt

Wie?[Bearbeiten]

  • Verschiedene Kanäle sind möglich z.B.:
    • Elektronische Übermittlung auf Basis: direkte EDI-Nachricht, Reedereihomepages, Inttra, CargoSmart, sonstige Plattformen wie Dakosy, usw.
    • Manuelle Übermittlung auf Basis: E mail, Fax
  • Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘.
  • Für die elektronische Übermittlung des VGMs wird die Reederei aktuell keine Kosten erheben, aber es können EDI-, Lizenz- oder sonstige Kosten für diesen Mehraufwand entstehen
  • Die Reedereien bieten keinen VGM Verwiege-Service an. Ein Multi-stop kann im Rahmen einer Containergestellung gebucht werden, solange der Auftrag zum Verwiegen direkt vom Shipper kommt.
  • Das VGM ist kein Pflichtfeld im Bill of Lading (BL), kann je nach Carriervereinbarung jedoch dort ausgewiesen werden wenn gewünscht.

Zusammensetzung VGM[Bearbeiten]

  • Warengewicht
  • alle Verpackungen (Paletten, Staumaterial, Sicherungmaterial im Container)
  • Tara des Containers (tare gem. Containertür bzw. CSC Plakette)

Summe: VGM

Methode 1 der Berechnung VGM[Bearbeiten]

Der Container wird nach Beladung und Versiegelung gewogen und das VGM einzeln pro Container dokumentiert.

Falls eine Verwiegung auf dem Betriebsgelände nicht möglich, kann eine Leer- und Vollverwiegung vor/nach der Containerbeladung an einer öffentlichen Waage erfolgen.

Methode 2 der Berechnung VGM[Bearbeiten]

Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien werden während des Produktionsprozesses gewogen und zuzüglich Eigengewicht des Containers aufaddiert.

Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.

Die Art und Weise der Zertifizierung ist dem jeweiligen Staat überlassen und könnte sich entweder auf das Verfahren für die Wiegung oder die Partei, die die Wiegung vornimmt, oder auf beides beziehen.

Die Berger Logistik GmbH ist für die Anwendung der Methode 2 im Österr. SOLAS Register aufgenommen worden. Dafür haben wir nun eine Identifikationsnummer bekommen. Die SOLAS- Identifikationsnummer lautet „VGM-AT-2016-00260-Q“.

Gibt es ein vorgegebenes Format für die Übermittlung von VGM?[Bearbeiten]

SOLAS hat kein spezielles Format vorgegeben, allerdings sollte die verifizierte Bruttomasse VGM deutlich erkennbar sein. Diese darf auf Seefrachtpapieren (Buchungsanfrage oder Versandvorschriften) oder separat übermittelt werden (z.B. Zolldeklaration mit entsprechendem Zertifikat). Die Meldung über VGM muss durch den Absender oder durch eine vom Absender autorisierte Person unterschrieben sein. Das VGM und die Unterschrift können elektronisch übermittelt werden.

Weblinks[Bearbeiten]

BMVIT - SOLAS-Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Containern

IMO Homepage

World Shipping Council - faqs

World Shipping Council - Regional implementation Information

Abweichende Vorgehensweisen[Bearbeiten]

RB 1 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas

RB 2 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas

Begleitende Dokumente[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Peter Stern