Spediteur: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
  
 
== Haftung Spediteur ==
 
== Haftung Spediteur ==
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gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)
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Der Spediteur ist verantwortlich (= haftbar) für die '''sorgfältige Auswahl''' beauftragter Auftragnehmer (z.B. Frachtführer) gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)
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== Haftung Frachtführer (Verkehrsträger Straße) ==
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gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR
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== Haftung Frachtführer (andere Verkehrsträger) ==
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* Bahntransport - gem. CIM
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* Luftfracht - gem. MÜ (Montrealer Übereinkommen 1999), WA (Warschauer Abkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955 und weitere Abkommen
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* Ocean - gem. internat. Seeschifffahrtsabkommen (Hamburger Regeln 1978) und weitere Abkommen
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=== Selbsteintritt ===
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Bei Selbsteintritt führt der Spediteur die Transportdienstleistung selbst aus und übernimmt '''zusätzlich''' zur Haftung als Spediteur auch jene als Frachtführer.
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== Haftung Frachtführer ==
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== Haftung Frachtvermittler ==
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gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR (Straßentransport) und CIM (Bahntransport)
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Für seine Dienstleistgung beim Abschluss eines Frachtvertrages erhält der Frachtvermittler KEIN TRANSPORTENTGELT sondern eine Provision, je nach Vereinbarung, vom ausführenden Transportunternehmer oder Auftraggeber oder beiden Parteien.
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Beim Frachtvertrag selbst ist der Frachtvermittler kein Beteiligter. Der Frachtvermittler haftet für seine Dienste gem. Bestimmungen im UGB Unternehmensgesetzbuch.
  
 
= Weblinks =  
 
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[http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/transportablauf_haftung/gesetze/cmr.htm kurze Übersicht Haftungen CMR]
  
 
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[[Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)| AÖSP - Grundlage Speditionsvertrag]]
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[[Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)| AÖSP - Grundlage für Speditionsvertrag]]
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[[Transportauftrag|Transportauftrag - Grundlage Frachtvertrag]]
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[[Transportauftrag|Transportauftrag - Frachtvertrag]]
  
 
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[[CMR-Frachtbrief]]
  
 
[[CIM-Frachtbrief]]
 
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Anton Hager
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Markus Ley
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Thomas Meixner
  
 
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2020, 12:39 Uhr

Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)

Fakten[Bearbeiten]

Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.

Kundenauftrag/Speditionsauftrag - Transportauftrag/Frachtvertrag

Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht[Bearbeiten]

Der Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.

Haftung Spediteur[Bearbeiten]

Der Spediteur ist verantwortlich (= haftbar) für die sorgfältige Auswahl beauftragter Auftragnehmer (z.B. Frachtführer) gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)

Haftung Frachtführer (Verkehrsträger Straße)[Bearbeiten]

gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR

Haftung Frachtführer (andere Verkehrsträger)[Bearbeiten]

  • Bahntransport - gem. CIM
  • Luftfracht - gem. MÜ (Montrealer Übereinkommen 1999), WA (Warschauer Abkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955 und weitere Abkommen
  • Ocean - gem. internat. Seeschifffahrtsabkommen (Hamburger Regeln 1978) und weitere Abkommen

Selbsteintritt[Bearbeiten]

Bei Selbsteintritt führt der Spediteur die Transportdienstleistung selbst aus und übernimmt zusätzlich zur Haftung als Spediteur auch jene als Frachtführer.

wichtige allgemeine Aufgaben[Bearbeiten]

Deutsch Englisch
Transportplanung &
Bereitstellung geeignetes Transportmittel
transport planning &
providing suitable means of transport
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
(z.B. Lenk- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer / Kabotage)
und Einhaltung ausdrücklicher Kundenvorgaben
compliance with leagl regulations
(i.e. driving and rest periods of truck drivers, cabotage)

and compliance with customers' specific instructions
Einhaltung max. zulässiges Gesamtgewicht und
max. zulässige Achslast
compliance with legal weight limitation and
maximum permissible axle load
Buchung von Zeitfenstern für Be-/Entladung booking of time-slots for loading/unloading
prompte Info an Auftraggeber bei Abweichungen
(z.B. gebuchte Zeitfenster / Schäden am Transportgut)
immediate information to customer in case of deviations
(i.e. booked time-slots / damaged goods)

Haftung Frachtvermittler[Bearbeiten]

Für seine Dienstleistgung beim Abschluss eines Frachtvertrages erhält der Frachtvermittler KEIN TRANSPORTENTGELT sondern eine Provision, je nach Vereinbarung, vom ausführenden Transportunternehmer oder Auftraggeber oder beiden Parteien.

Beim Frachtvertrag selbst ist der Frachtvermittler kein Beteiligter. Der Frachtvermittler haftet für seine Dienste gem. Bestimmungen im UGB Unternehmensgesetzbuch.

Weblinks[Bearbeiten]

kurze Übersicht Haftungen CMR

siehe auch[Bearbeiten]

AÖSP - Grundlage für Speditionsvertrag

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Transportauftrag - Frachtvertrag

CMR-Frachtbrief

CIM-Frachtbrief


Verantwortlicher[Bearbeiten]

Markus Ley

Unterstützung[Bearbeiten]

Thomas Meixner