Vertragsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
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* Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
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* Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln und bestimmten Vertragsarten ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertragsprüfung zu empfehlen.
  
 
= siehe auch =
 
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Version vom 20. November 2020, 07:20 Uhr

Hier wird der Prozess der Vertragsprüfung beschrieben

Ablauf

Es muss sichergestellt werden, dass einem Kunden keine Leistung zugesagt wird, die später nicht eingehalten werden kann. Vertragsinhalte müssen daher eindeutig sein. Die Anforderungen können erfüllt werden, indem eine Verfahrensanweisung die durchzuführenden Prüfungen festlegt. z.B. wird man einem Großteil der Anforderungen gerecht, indem man festlegt, dass Verträge grundsätzlich von der Stelle mit zu unterzeichnen sind, welche die Vertragsleistungen später erbringt. Die Unterschriftslimits der Personen, die Verträge unterschreiben, sollten festgelegt sein und in den Verträgen die Bedingungen für die Leistungserstellung möglichst genau beschrieben werden.

Kundenverträge

ALLE Kundenverträge müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.


Text folgt


Lieferantenverträge

ALLE Lieferantenverträge müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.

Text folgt


4-Augenprinzip

Es sollte mindestens das 4-Augenprinzip angewendet werden, weil die zweite Person einen anderen Tiefgang in der Sache, einen anderen Back-ground und eine andere Optik hat!

Merke

  • Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
  • Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln und bestimmten Vertragsarten ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertragsprüfung zu empfehlen.

siehe auch

Vertragsmanagement

Verantwortlicher

Maja Lukic