ATLAS: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:01 Uhr
Der Begriff ATLAS bezeichnet das interne Informationsverfahren der deutschen Zollverwaltung. Mit dieser Anwendung werden Zollanmeldungen und Verwaltungsakte auf elektronischem Wege abgewickelt.
ATLAS steht für Automatisiertes Tarif und Lokales (Zoll-)Abwicklungssystem.
Fakten[Bearbeiten]
Wurden Zollanmeldungen früher durch Spediteure und Zollagenten noch schriftlich erfasst und beim Zollamt eingereicht, so sind diese Anmeldungen heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur mehr elektronisch möglich. Die Daten der Zollanmeldung werden im Rahmen des NCTS erfasst und an das zuständige Zollamt übermittelt. Dort erfolgt eine Überprüfung der Daten und bei positivem Prüfungsergebnis die Freigabe der angemeldeten Ware per Online-Retourmeldung.
Das österreichische Pendant zum Atlas-System nennt sich E-Zoll. Grundsätzlich helfen all diese Anwendungen die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung rasch, vereinfacht und automatisiert durchzuführen.
Weblinks[Bearbeiten]
Verfahrensanweisung zoll.de betreffend ATLAS vom Dez. 2013
siehe auch[Bearbeiten]
NCTS (New Computzerized Transit System), ECS (Exportabwicklung) und ICS (Importabwicklung)
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter