Lieferantenerklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:24 Uhr
Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben hinsichtlich der (Präferenz-)Ursprungseigenschaft gelieferter Waren macht.
Fakten[Bearbeiten]
Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet werden (= innergemeinschaftlicher Nachweis über den Warenursprung), außer:
• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft im Warenverkehr mit bestimmten Ländern
• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für bestimmte Waren mit türkischem Ursprung im Hinblick auf die paneuropäische Kumulierung (EU+EFTA+türkische EGKS-Waren und Waren der Agrarregelung), die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und die SAP-Kumulierung.
Eine Lieferantenerklärung bildet ihrerseits die Grundlage für die Ausstellung bzw. Beantragung einer neuen (Präferenz-)Ursprungserklärung.
Weblinks[Bearbeiten]
Wortlaute von Lieferantenerklärungen gem. zoll.de
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter