Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:31 Uhr
Bei innergemeinschaftlichem Versand von einem EU-Land in ein anderes dient die Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke dem Auftraggeber als Nachweis gegenüber seiner Steuerbehörde, dass der Gegenstand das Versendungsland verlassen hat.
Falls bei einem Versand in ein Drittland das Ausfuhrverfahren ausnahmsweise an der Ausgangszollstelle nicht abgeschlossen worden ist, dient die Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke als alternativer Nachweis des erfolgten EU-Austritts.
Fakten[Bearbeiten]
Mit der Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bestätigen wir, dass wir den benannten Transport von einem EU-Land in ein anderes Land durchgeführt haben.
Beschreibung[Bearbeiten]
Wir als Spediteur stellen eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber aus.
Wir stellen grundsätzlich keine Gelangensbestätigung aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der benannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen.
Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]
Grundlage Österreich:
- § 7 UStG 1994
Grundlage Deutschland:
- § 17a UStDV Abs. 3 nr. 1. b)+c) bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU
- § 10 UStDV Abs. 1 nr. 2. b) Alternativnachweis für Ausfuhren in Drittländer z.B. Schweiz
Weblinks[Bearbeiten]
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/BJNR023590979.html
siehe auch[Bearbeiten]
Muster Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke gem. Lbase SDG BL-527809-BL-1
Muster Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke gem. Car_O FBR 2259898
Muster Anhang 5 IG-Lieferung iSd Art 7 UStG 1994
Umsatzsteuer-Verordnung 401/1996
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Nachweispflichten bei IG-Lieferungen
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Ausfuhrnachweis im Versendungsfall
Folgende Kunden haben eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke mit uns vereinbart[Bearbeiten]
Alzchem-Kundenvorschriften
Binder-Kundenvorschriften
DS Smith-Kundenvorschriften
United Initiators (Degussa)-Kundenvorschriften
RHI-Kundenvorschriften
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter

