Ursprungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-Praeferenznachweise/Ursprungserklaerung-auf-der-Rechnung/ursprungserklaerung-auf-der-rechnung.html Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de]
 
[http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-Praeferenznachweise/Ursprungserklaerung-auf-der-Rechnung/ursprungserklaerung-auf-der-rechnung.html Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de]
 
= siehe auch =
 
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[[Ermächtiger Exporteur]]
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[[Ermächtigter Exporteur]]
  
 
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Anton Hager
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Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:33 Uhr

Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Fakten[Bearbeiten]

Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.


Weblinks[Bearbeiten]

Wortlaut verschiedener Ursprungserkärungen gem. Homepage Wirtschaftskammer Österreich

Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de

siehe auch[Bearbeiten]

Ermächtigter Exporteur

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter