Ursprungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:33 Uhr
Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Fakten[Bearbeiten]
Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.
Weblinks[Bearbeiten]
Wortlaut verschiedener Ursprungserkärungen gem. Homepage Wirtschaftskammer Österreich
Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter