Zugelassener Versender: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenHagan (Diskussion | Beiträge) (up-Date) |
Raige (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
= Verantwortlicher = | = Verantwortlicher = | ||
| − | + | Georg Rainalter | |
Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:50 Uhr
Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.
Fakten[Bearbeiten]
Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.
Weblinks[Bearbeiten]
Zugelassener Ausführer (DE) in der gleichen Bedeutung wie Zugelassener Versender
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter