Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Einsatz von Motorwagen oder Sprinterfahrzeug ist das Zweitkennzeichen gem. [http://blsvwiki001/Logistik-Wiki/Versicherung_-_Kennzeichen_freischalten#Transportmittel_nur_Motorwagen Beschreibung Transportmittel nur Motorwagen] zu ergänzen.
  
 
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In allen Fällen in denen der Risikowert im Bereich "Sensibel" 75 definiert wurde empfiehlt es sich weitergehende Kontrollen an den Beladestellen durchzuführen. Dazu sollten weitere Kriterien, wie z.B. Fahrerausweis, Fahrzeugzulassungsschein, LKW-Beschreibung mit von uns bekanntgegebenen Informationen verglichen werden.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. März 2021, 08:24 Uhr

Diese Dispositionsrisikoanalyse ist ohne entsprechende Maßnahmen an der Beladestelle nur bedingt wirksam.

Ablauf[Bearbeiten]

Mindestanforderung[Bearbeiten]

Vor dem Beginn des geplanten Ladevorgangs ist sicherzustellen,

  • dass, der von uns eingesetzte Transportunternehmer mit Ladereferenz gem. Kundenanforderung ausgestattet wurde

und

  • dass, wir in LBase über die vollständigen Kennzeichen (LKW und Auflieger) der ausführenden Fahrzeuge verfügen.


Bei Einsatz von Motorwagen oder Sprinterfahrzeug ist das Zweitkennzeichen gem. Beschreibung Transportmittel nur Motorwagen zu ergänzen.

Empfehlung[Bearbeiten]

Im Interesse einer durchgängigen Kontrolle sollten an jeder Beladestelle zumindest die amtlichen Kennzeichen überprüft werden und eine dazu passende Referenznummer vom Fahrer verlangt werden. Dafür ist es notwendig, dass wir, sobald wir die tatsächlichen Kennzeichen in unserem System haben, diese mit der entsprechenden Referenznummer (Liefer-, Auftrags-, Beladenummer) an die Beladestelle oder den Auftraggeber mit dem Hinweis bekannt geben, dass nur dieses Fahrzeug beladen werden darf. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die Beladestelle oder der Auftraggeber auch entsprechend agieren. In jedem Fall verbessert diese Vorgehensweise unsere Situation bei Fehlverladungen und Diebstählen.

Erweiterte Anforderungen[Bearbeiten]

In allen Fällen in denen der Risikowert im Bereich "Sensibel" 75 definiert wurde empfiehlt es sich weitergehende Kontrollen an den Beladestellen durchzuführen. Dazu sollten weitere Kriterien, wie z.B. Fahrerausweis, Fahrzeugzulassungsschein, LKW-Beschreibung mit von uns bekanntgegebenen Informationen verglichen werden.

Spezielle Vereinbarungen mit Kunden, bzw. deren Beladestellen[Bearbeiten]

Mit einer Reihe von Kunden wurden spezielle Vereinbarungen betreffend die Kontrollen an den Beladestellen getroffen.

Red Bull - Fertigware[Bearbeiten]

siehe: Red Bull - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse

Pernod Ricard[Bearbeiten]

siehe: Pernod Ricard - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse

Ferrero[Bearbeiten]

siehe: Ferrero - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Markus Ley