Ausfuhrbegleitdokument: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 06:01 Uhr

Das Ausfuhrbgeleitdokument (ABD) inkl. Zoll-Identifizierungs-Nummer (MRN) wird erstellt für jede Export-Zollabfertigung seit Einführung des EU-weiten Export Control System (ECS).

Fakten[Bearbeiten]

Ablauf bei zweistufigem Normalverfahren[Bearbeiten]

Voraussetzung ist Anschluß an das ECS (Export Control System). Ausstellung via Ausfuhrzollstelle; Abschluß via Ausgangszollstelle.

Ausstellung des Ausfuhrbgeleitdokument (ABD)[Bearbeiten]

  • Der and das ECS angeschlossene Anmelder (Exporteur / Zollagent) kommuniziert direkt mit dem zuständigen Zollamt und übermittelt elektronisch die Daten für die jeweilige Ausfuhranmeldung.
  • Das Zollamt prüft die Daten und sendet dem Anmelder zur Bestätigung das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) als PDF-Datei. Das ABD ersetzt das ehemalige Einheitspapier (EX1).
  • Das ABD mit einer Zoll-Identifizierungs-Nummer (MRN - Movement Reference Number) wird ausgedruckt und begleitet die Ware während des gesamten Ausfuhrvorganges bis zum Austritt der Ware aus der EU.

Erledigung des Ausfuhrbgeleitdokument (ABD)[Bearbeiten]

Der Ausfuhrnachweis erfolgt elektronisch durch die Ausfuhrzollstelle, nach dem diese die Bestätigung über den Ausgang der Ware von der Ausgangszollstelle erhalten hat.

Die elektronische Bestätigung der MRN dient dem Exporteur als Ausfuhrnachweis. (= Ersatz für Zollamtsstempel)

Weblinks[Bearbeiten]

Zollanmeldung WK

siehe auch[Bearbeiten]

Hafenanmeldung

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter