NMD: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung '''unter Zollüberwachung''' aus der Schweiz nach Japan durch die Angabe des T1 nach Duisburg und des T1 von Duisburg. Die NMD wird in Japan verlangt, damit Schweizerische Ursprungsware trotz einem Wechsel des Transportmittels (2-step) präferenzbegünstigt eingeführt werden können.
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Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung '''unter Zollüberwachung''' aus der Schweiz nach Japan durch die Angabe des T1 nach Duisburg und des T1 von Duisburg. Die NMD wird in Japan verlangt, damit Schweizerische Ursprungswaren trotz einem Wechsel des Transportmittels (2-step) präferenzbegünstigt eingeführt werden können.
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Version vom 4. April 2014, 11:54 Uhr

Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung unter Zollüberwachung aus der Schweiz nach Japan durch die Angabe des T1 nach Duisburg und des T1 von Duisburg. Die NMD wird in Japan verlangt, damit Schweizerische Ursprungswaren trotz einem Wechsel des Transportmittels (2-step) präferenzbegünstigt eingeführt werden können.


Ablauf

Erstellung

Das Dokument NMD wird gem. Vereinbarung durch DPA erstellt und vom Zollamt Duisburg-Ruhrort gestempelt und unterschrieben.

Weiterleitung

Die NMD ist an Redbull Asia weiterzuleiten.

to: Glenda Godinho & Kashish Bhagnari

Überwachung

Durch die auf der NMD genannten T1 kann die Zollüberwachung während des Transports von der Schweiz nach Japan nachgewiesen werden.

Beispiel T1 MRN 14CH00000126933683 von Widnau nach Duisburg

Beispiel T1 MRN 14DE265634005681M5 von Duisburg nach Rotterdam

Achtung: Da Dokumente im Fallback-Verfahren (Notfallverfahren) nicht im Internet nachverfolgbar sind, sind Fallback-Dokumente bei 2-step-Lieferungen nach Japan unbedingt zu vermeiden.

siehe auch

Muster einer Non Manipulation Declaration

Überwachung

Verantwortlicher

Vanessa Mohn