Nicht-Unionsware: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 11: Zeile 11:
  
 
= Verantwortlicher =
 
= Verantwortlicher =
−
Anton Hager  
+
 
 +
Anton Hager
  
 
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->
 
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->
Zeile 19: Zeile 20:
  
 
<!-- zugehörig zu Prozessen -->
 
<!-- zugehörig zu Prozessen -->
−
[[Kategorie: Zollabwicklung]]
 
  
 
<!-- zugehörig zu Kunden -->
 
<!-- zugehörig zu Kunden -->
Zeile 25: Zeile 25:
 
<!-- zugehörig zu Dienstleister -->
 
<!-- zugehörig zu Dienstleister -->
  
−
<!-- zugehörig zu Sammlungen -->  
+
<!-- zugehörig zu Sammlungen -->
−
[[Kategorie: Hintergrundinformationen]]
+
 
 +
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Zoll]]

Version vom 7. April 2014, 08:29 Uhr

Drittlandswaren befinden sich NICHT im Freien Verkehr innerhalb des EU-Zollgebiets. Man spricht auch von Nichtgemeinschaftswaren.

Insbesondere fallen Waren aus Nicht-EU-Staaten darunter, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurden. Diese Waren sind bis zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der zollamtlichen Überwachung unterworfen.


Ablauf

Durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Drittlandsware zur Gemeinschaftsware und kann damit innerhalb des EU-Zollgebiets frei zirkulieren.

siehe auch

Der Begriff Ursprung ist vom Begriff Gemeinschaftsware streng zu unterescheiden.

Verantwortlicher

Anton Hager