Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
  
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== Kabotage ==
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== Einhaltung geltender Kabotagevorschriften ==
 
 
Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.   
 
Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.   
  
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[http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr]
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[http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/regelungen-fuer-kabotageverkehre-in-deutschland.html?linkToOverview=js Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr]
  
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[http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr]
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== Maximal zulässige Nutzlast ==
  
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[http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/regelungen-fuer-kabotageverkehre-in-deutschland.html?linkToOverview=js Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr]
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Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des Fahrzeugggespanns und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt.
  
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== Maximal erlaubtes Gesamtgewicht ==
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Es ist darauf zu achten, dass auch davon abweichende Vorschriften beachtet werden; bei Transporten von oder nach Rumänien gilt ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.
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Normalfall für LKW-Sattelzug mit mehr als vier Achesen: 40 tonnen
 
  
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Rumänien gestattet maximal 38 Tonnen
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http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Vorschriften zu Lenk- und Rehezeiten gem. VO (EG) Nr. 561/2006
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= siehe auch =  
 
= siehe auch =  

Version vom 5. Mai 2014, 11:26 Uhr

Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kabotage

Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.

Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr
Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr

Maximal zulässige Nutzlast

Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des Fahrzeugggespanns und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt.

Es ist darauf zu achten, dass auch davon abweichende Vorschriften beachtet werden; bei Transporten von oder nach Rumänien gilt ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.

== http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Vorschriften zu Lenk- und Rehezeiten gem. VO (EG) Nr. 561/2006

Ablauf

siehe auch

Verantwortlicher

Christian Finkenzeller