Ausfuhrerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 06:02 Uhr
Für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU in andere Länder werden Ausfuhrerstattungen gewährt, die den Preisunterschied zwischen niedrigerem Weltmarkt und (künstlich oder fixiertem) Binnenmarkt ausgleichen sollen. Der englische Begriff lautet "Export Refunds".
Fakten[Bearbeiten]
Die Ausfuhrerstattungen sind eine Exportsubvention und dienen der Unterstützung der Landwirtschaft. Wie alle Subventionen wird auch diese oft heftig kritisiert; die Abschaffung oder zumindest Reduzierung ist ein erklärtes Ziel der EU.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter