Europäische Zollunion: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Europäische Zollunion besteht aus den EU-Ländern, die den Europäischen Binnenmarkt bilden und jenen Staaten, die mit der EU ein '''Zollunionsabkommen''' geschlossen haben.
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Bestimmte Warengruppen sind NICHT vom '''Zollunionsabkommen''' zwischen der EU und der Türkei erfasst! Ist die Ware vom Zollunionsabkommen erfasst, spricht man von Zollunionswaren, zumeist  Waren des industriell- und gewerblichen Sektors. Nur bei Zollunionswaren ist für die Erlangung von Zollbegünstigungen nicht der Warenursprung relevant, sondern die Tatsache, ob im freien Verkehr eines Mitgliedsstaates oder nicht.
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Bestimmte '''landwirtschaftliche''' Produkte und Verarbeitungsprodukte (Agrarwaren Zolltarifkapitel 01 - 22) und bestimmte [http://www.wup.zoll.de/wup_online/warenkreis.php?landinfo=TR&gruppen_id=29&position EGKS-Waren]sind hingegen Nicht-Zollunionswaren und werden von einem '''Freihandelsabkommen''' erfasst, das auf den Ursprung der Waren abgestellt ist. Die Gewährung einer Zollpräferenz ist in diesem Bereich nur bei dokumentierter Ursprungseigenschaft möglich.
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Anton Hager
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Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:14 Uhr

Die Europäische Zollunion (Stand Juli 2013) ist ein gemeinsames Zollgebiet, gebildet aus den (z. Zt. 28) Mitgliedstaaten der EU + Türkei (TR) + Andorra (AD) + Monaco (MC) + Vaktikan (VA) + San Marino (SM)

Fakten[Bearbeiten]

Die Europäische Zollunion besteht aus den EU-Ländern, die den Europäischen Binnenmarkt bilden und jenen Staaten, die mit der EU ein Zollunionsabkommen geschlossen haben.

Informationen zum Warenverkehr mit der Türkei[Bearbeiten]

Bestimmte Warengruppen sind NICHT vom Zollunionsabkommen zwischen der EU und der Türkei erfasst! Ist die Ware vom Zollunionsabkommen erfasst, spricht man von Zollunionswaren, zumeist Waren des industriell- und gewerblichen Sektors. Nur bei Zollunionswaren ist für die Erlangung von Zollbegünstigungen nicht der Warenursprung relevant, sondern die Tatsache, ob im freien Verkehr eines Mitgliedsstaates oder nicht.

Bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungsprodukte (Agrarwaren Zolltarifkapitel 01 - 22) und bestimmte EGKS-Warensind hingegen Nicht-Zollunionswaren und werden von einem Freihandelsabkommen erfasst, das auf den Ursprung der Waren abgestellt ist. Die Gewährung einer Zollpräferenz ist in diesem Bereich nur bei dokumentierter Ursprungseigenschaft möglich.

Präferenzdokumente im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei[Bearbeiten]

Für Zollunionswaren im freien Verkehr: Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Für Nicht-Zollunionswaren: Ursprungsnachweis mit Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR.MED

Kennzeichen der Europäischen Zollunion[Bearbeiten]

- Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (d.h. keine Ein- und Ausfuhrzölle, keine mengenmäßige Handelsbeschränkungen etc.)

- Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten

Europ. Zollunion (Stand Juli 2013) bestehend aus EU + TR + AD + MC + VA + SM



























Weblinks[Bearbeiten]

EGKS-Waren

siehe auch[Bearbeiten]

Binnenmarkt

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter