Zollplombe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zollplomben''' werden durch die Zollbehörde des jeweiligen Exportlandes angelegt um Warensendungen während des Transportes vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung des Importlandes entfernt werden.
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'''Zollplomben''' werden '''durch die Zollbehörde angelegt''' zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.  
  
 
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Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden. Das gilt auch für '''Nichtamtliche Zollverschlüsse''' (z. B. Verladesiegel),  die vom Versender zum Schutz vor unbefugtem Zugriff angelegt werden. Die Sicherung der Nämlichkeit erfolgt jedoch bei Nichtamtlichen Zollverschlüssen im Rahmen der Bewilligung durch die zuständige [[Ausfuhrzollstelle]].
  
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Zur Identifikation trägt jedes Zollamt eine spezielle Nummer, die mittels einer Plombenzange in die Plombe eingeprägt wird.
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Zollplomben werden im [[Versandverfahren]] insbesondere bei '''sensiblen Waren''' (Verbrauchsteuerpflichtige Waren) und beim [[Carnet TIR]] verwendet.  
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Zollplomben werden vor allem bei Exportzollabfertigung, T1, T2, Carnet TIR verwendet und kommen somit auch beim Import zu tragen.
 
  
  
 
'''Es gibt zwei Arten von Zollplomben:'''
 
'''Es gibt zwei Arten von Zollplomben:'''
  
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* '''Raumverschluss''' z.B. bei Container, LKW, Schiff; Abkürzung: RV
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* '''Raumverschluss''' z.B. Container, LKW-Auflieger
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* '''Packstückverschluss''' z.B. bei Kisten und Transportpaletten; Abkürzung: PV
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* '''Packstückverschluss''' z.B. bei einzelnen Kisten und Paletten
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Anton Hager
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Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:42 Uhr

Zollplomben werden durch die Zollbehörde angelegt zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Fakten[Bearbeiten]

Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden. Das gilt auch für Nichtamtliche Zollverschlüsse (z. B. Verladesiegel), die vom Versender zum Schutz vor unbefugtem Zugriff angelegt werden. Die Sicherung der Nämlichkeit erfolgt jedoch bei Nichtamtlichen Zollverschlüssen im Rahmen der Bewilligung durch die zuständige Ausfuhrzollstelle.

Zollplomben werden im Versandverfahren insbesondere bei sensiblen Waren (Verbrauchsteuerpflichtige Waren) und beim Carnet TIR verwendet.


Es gibt zwei Arten von Zollplomben:

  • Raumverschluss z.B. Container, LKW-Auflieger
  • Packstückverschluss z.B. bei einzelnen Kisten und Paletten

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter