Zolltarif: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und ist Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.
 
Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und ist Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.
  
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Der EU-Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur), unterteilt 21 Abschnitte und '''97 Kapitel''':
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Der EU-Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur), unterteilt in 21 Abschnitte mit insgesamt '''97 Kapiteln''':
  
  
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== Begrifflichkeiten aus dem Zolltarif ==
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Kapitel (2-stellig), unterteilt in Positionen (4-stellig) & Unterpositionen  (6-stellig) bilden zusammen das in der WTO einheitliche '''HS''' Harmonisierte System.
 
  
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Aufbauend auf diesen 6-stelligen HS unterscheidet der Zolltarif:
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!Kapitel!! Positionen !! Harmonized System HS !! Kombinierte Nomenklatur KN !! TARIC !! Codenummer 
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!2-stellig !!4-stellig !!6-stellig !! 8-stellig !! 10-stellig !! 11-stellig
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! !! !! weltweit harmonisiert !! Anwendung für Export und Intrastat !! Anwendung für Import !! TARIC + nationaler Code (in AT immer 0)
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'''KN''' Kombinierte Nomenklatur: 8-stellig (Anwendung in der Ausfuhr)
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Darüberhinaus gibt es bei einzelnen Waren (z. B. Chemischen Produkten) zur weiteren Differenzierung noch die Möglichkeit von Zusatzcodes:
  
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'''TARIC''' 10-stellig  (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft – Anwendung bei der Einfuhr)
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4-stelliger TARIC Zusatzcode (anwendbar in der gesamten EU)<br>
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3-stelliger nationaler Zusatzcode (in Österreich keine Anwendung!<br>
  
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'''Codenummer''' 11-stellig (berücksichtigt nationale Besonderheiten wie Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationale Verbote und Beschränkungen)
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Für ein [[Einfuhrverfahren]] nach Österreich muss somit eine Zolltarifnummer mindestens 10-stellig, höchstens jedoch 15-stellig sein.
  
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Bei bestimmten Waren aus den Bereichen Marktordnungsrecht und Verbrauchsteuern kann die 11-stellige Codenummer für Zwecke der genaueren Bestimmung der Ware noch durch jeweils 4-stellige Zusatzcodes "erweitert" werden.
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Für ein [[Ausfuhrverfahren]] aus Österreich und zum Erstellen einer [[Intrastat]]-Meldung muss eine Zolltarifnummer 8-stellig vorliegen.
  
 
== Beispiel Einreihung von Waren in den Zolltarif ==
 
== Beispiel Einreihung von Waren in den Zolltarif ==
  
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Der Aufbau des Zolltarifs gliedert sich formell nach folgender Systematik  
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Der Zolltarif ist nach nach einer klaren Systematik aufgebaut. Hier ein Beispiel für Damenmäntel '''aus dem Abschnitt XI = Spinnstoffe'''
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(am Beispiel eines Damenmantels dargestellt):
 
  
 
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! Abschnitt !! Kapitel !! Positionen !! Unterpositionen !! Taric !!Codenummer  !! evt. 4-stelliger Zusatzcode
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!Kapitel!! Positionen !! Harmonized System HS !! Kombinierte Nomenklatur KN !! TARIC !! Codenummer   
 
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! Spinnstoffe - Abschnitt XI !! Bekleidung aus Geweben - Kapitel 62 !! Mäntel für Damen - Position 6202!! Mäntel für Damen aus Wolle - Unterposition 6202 11 !!  Mäntel für Damen aus Wolle, andere als handgearbeitete Ponchos und handgearbeitete Umhänge aus Wolle - TARIC 6202 1100 90  !! ergänzt um >0< 6202 1100 90 0  !! -
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!Bekleidung aus Geweben<br><br><br>Kapitel<br>62 !! Mäntel für Damen<br><br><br>Position<br>6202!! Mäntel für Damen aus Wolle<br><br><br> Unterposition HS<br>6202 11 !! Mäntel für Damen aus Wolle oder feinen Tierhaaren<br><br><br>KN<br>6202 1100  !!  Mäntel für Damen aus Wolle, andere<br> (NICHT handgearbeitete Ponchos/Umhänge aus Wolle)<br><br>TARIC<br>6202 1100 90  !! in AT immer TARIC ergänzt um 0 <br><br><br> Codenummer<br>6202 1100 90 0   
 
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Die derzeitige Nomenklatur umfasst ca. 5.000 Unterpositionen, gegliedert in 97 Kapitel und 21 Abschnitte.
 
Die derzeitige Nomenklatur umfasst ca. 5.000 Unterpositionen, gegliedert in 97 Kapitel und 21 Abschnitte.
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siehe Artikel [[Harmonisiertes System]]
 
  
 
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siehe Artikel [[Harmonisiertes System]]
 
  
 
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Anton Hager
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Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:44 Uhr

Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden (meist in Form eines Nummerncodes gelistet) und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung.

Fakten[Bearbeiten]

Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und ist Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.

Der EU-Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur), unterteilt in 21 Abschnitte mit insgesamt 97 Kapiteln:


Grobübersicht:

◦ Agrarwaren (Kapitel 01 – 24)

◦ Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren (Kapitel 25 – 49)

◦ Bekleidung u.ä. . (Kapitel 50 – 67)

◦ Stein, Keramik, Schmuck (Kapitel 68 – 71)

◦ Eisen- und Stahlprodukte (Kapitel 72 – 83)

◦ Maschinen etc. (Kapitel 84 – 97)

Feinübersicht

Abschnitt Kapitel
I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs (Kapitel 01 – 05)
II Ware pflanzlichen Ursprungs (Kapitel 06 – 14)
III Tierische und pflanzliche Fette und Öle u.ä. (Kapitel 15)
IV Waren der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe (Kapitel 16 – 24)
V Mineralische Stoffe (Kapitel 25 – 27)
VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien (Kapitel 28 – 38)
VII Kunststoffe und Waren daraus, Kautschuk und Waren daraus (Kapitel 39 – 40)
VIII Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen (Kapitel 41 – 43)
IX Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbwaren (Kapitel 44 – 46)
X Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen; Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus (Kapitel 47 – 49)
XI Spinnstoffe und Waren daraus (Kapitel 50 – 63)
XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren (Kapitel 64- - 67)
XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswarenaraus (Kapitel 68 – 70)
XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen (Kapitel 71)
XV Unedle Metalle und Waren daraus (Kapitel 72- 83)
XVI Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte (Kapitel 84 – 85)
XVII Beförderungsmittel (Kapitel 86 – 89)
XVIII Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte (Kapitel 90 – 92)
XIX Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör (Kapitel 93)
XX Verschiedene Waren (Kapitel 94 – 96)
XXI Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 97)

Begrifflichkeiten aus dem Zolltarif[Bearbeiten]

Kapitel Positionen Harmonized System HS Kombinierte Nomenklatur KN TARIC Codenummer
2-stellig 4-stellig 6-stellig 8-stellig 10-stellig 11-stellig
weltweit harmonisiert Anwendung für Export und Intrastat Anwendung für Import TARIC + nationaler Code (in AT immer 0)

Darüberhinaus gibt es bei einzelnen Waren (z. B. Chemischen Produkten) zur weiteren Differenzierung noch die Möglichkeit von Zusatzcodes:

4-stelliger TARIC Zusatzcode (anwendbar in der gesamten EU)
3-stelliger nationaler Zusatzcode (in Österreich keine Anwendung!

Für ein Einfuhrverfahren nach Österreich muss somit eine Zolltarifnummer mindestens 10-stellig, höchstens jedoch 15-stellig sein.

Für ein Ausfuhrverfahren aus Österreich und zum Erstellen einer Intrastat-Meldung muss eine Zolltarifnummer 8-stellig vorliegen.

Beispiel Einreihung von Waren in den Zolltarif[Bearbeiten]

Der Zolltarif ist nach nach einer klaren Systematik aufgebaut. Hier ein Beispiel für Damenmäntel aus dem Abschnitt XI = Spinnstoffe

Kapitel Positionen Harmonized System HS Kombinierte Nomenklatur KN TARIC Codenummer
Bekleidung aus Geweben


Kapitel
62
Mäntel für Damen


Position
6202
Mäntel für Damen aus Wolle


Unterposition HS
6202 11
Mäntel für Damen aus Wolle oder feinen Tierhaaren


KN
6202 1100
Mäntel für Damen aus Wolle, andere
(NICHT handgearbeitete Ponchos/Umhänge aus Wolle)

TARIC
6202 1100 90
in AT immer TARIC ergänzt um 0


Codenummer
6202 1100 90 0

Die derzeitige Nomenklatur umfasst ca. 5.000 Unterpositionen, gegliedert in 97 Kapitel und 21 Abschnitte.

Weblinks[Bearbeiten]

EU-Abfrage TARIC-Maßnahmen

zum Vergleich: US Inter'l Trade Commission

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter