Zollverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. = Fakten = …“)
 
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
= Fakten =  
 
= Fakten =  
 +
Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.
  
−
[[Nichtgemeinschaftswaren]], also solche Waren, bei denen der Abgangs- oder Zielort der Sendung nicht in der Europäischen Union liegt, müssen nach der Gestellung bei der zuständigen Zollstelle eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. (Hierbei gibt es aber für einige EU-Gebiete Sonderregelungen, etwa für die Kanarischen Inseln.)
+
Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im [[NCTS]] (eZoll).
  
−
Die Wahl des richtigen Zollverfahrens durch den Beteiligten ist entscheidend für die weitere Behandlung und den rechtlichen Status der eingeführten Waren.
+
= Weblinks =
  
−
Ein Sonderfall unter den Zollverfahren ist das Ausfuhrverfahren nach Art. 161 des Zollkodex.
+
* [https://www.bmf.gv.at/zoll/zollauskuenfte-zollstellen/zollauskuenfte.html Zollauskünfte Österreich]
 +
* [https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/aussenwirtschaft/einfuhr_waren/verschiedene_zollverfahren/Seite.590212.html Zollverfahren]
  
−
Hier werden keine [[Nichtgemeinschaftswaren]] in ein Zollverfahren überführt, sondern [[Gemeinschaftswaren]].
+
= siehe auch =
 +
[[Ausfuhrverfahren]]  
  
−
= Weblinks =
+
[[Versandverfahren]]
 +
 
 +
[[Einfuhrverfahren]]
  
−
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Zollverfahren Wikipedia Zollverfahren]
 
−
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll Wikipedia Zoll]
 
  
−
= siehe auch =
 
−
 
 
= Verantwortlicher =  
 
= Verantwortlicher =  
  
−
Anton Hager
+
Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:49 Uhr

Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren.

Fakten[Bearbeiten]

Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.

Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im NCTS (eZoll).

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Ausfuhrverfahren

Versandverfahren

Einfuhrverfahren


Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter