ISPM 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Der International Standard for Phytosanitary Measures (= '''ISPM 15''') ist ein international vereinbarter Standard der International Plant Protection Convention (IPPC) zum Schutz der Umwelt gegen Einschleppung von Insekten oder Pflanzen jeglicher Art.
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Der International Standard for Phytosanitary Measures ('''ISPM 15''') ist ein international vereinbarter Standard der International Plant Protection Convention (IPPC) zum Schutz der Umwelt gegen Einschleppung von Insekten oder Pflanzen jeglicher Art.
  
 
Da die Erfüllung von ISPM 15 - dokumentiert durch IPPC-Markierung auf den Kisten/Paletten etc. -  Voraussetzung für die Einfuhr in viele Länder darstellt, ist ISPM 15 bei der Auswahl der Transportpaletten und/oder Verpackungsholz zu berücksichtigen.  
 
Da die Erfüllung von ISPM 15 - dokumentiert durch IPPC-Markierung auf den Kisten/Paletten etc. -  Voraussetzung für die Einfuhr in viele Länder darstellt, ist ISPM 15 bei der Auswahl der Transportpaletten und/oder Verpackungsholz zu berücksichtigen.  
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Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet
 
Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet
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[[Datei:ISPM15 Muster.jpg|250px|miniatur|Muster IPPC-Stempel]]
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Die Erfüllung von ISPM 15 wird durch eine eingebrannte Markierung im Palettenholz dokumentiert. Diese (IPPC-)Markierung besteht aus der Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid  Methylbromid deklariert.
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== Anforderung Packing declaration bei Import nach Australien ==
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Eine '''Packing declaration''' zur Dokumentation der eingesetzten Verapckungsmittel und deren Behandlung gem. binender Anforderungen des AQIS (Australian Quarantine & Inspection Service) ist bei der Einfuhr nach Australien vorzulegen.
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Die Australischen Anforderungen an die Behandlung von Stauholz (engl. ''dunnage'') bzw.  Holz als Verpackungsmaterial (''wooden packing and securing material'') können über die Standard ISPM-15-Richtlinien hinausgehen.
  
 
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[http://inkapaletten.rtrk.de/?scid=79139&kw=9878099&pub_cr_id=37780664225 Informationen zu ISPM 15 auf Homepage von Fa. INKA-Paletten]  
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[http://www.pflanzenschutzdienst.at/?+Anforderungen+fuer+Verpackungsholz+nach+dem+IPPC-Standard+ISPM+Nr.+15+&id=2500%2C1793563%2C%2C%2C Link zu Downloads für Bestätigungen der Behandlung in Deutsch / Englisch / Italienisch]
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[http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/holz/export/export.htm Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz]
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[http://www.agriculture.gov.au/biosecurity http://www.agriculture.gov.au/biosecurity]
  
 
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* <qpdf>Info IPPC/20150126_Sample Packing Declaration ISPM 15.docx, Muster einer Packing Declaration Australien</qpdf>
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* <qpdf>Info IPPC/2018_08_28 VPH-Verordnung_Info_2018.pdf, Verordnung über die Kontrolle von Verpackungsholz aus China und Weißrussland vom 28.08.2018</qpdf>
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* <qpdf>Info IPPC/20181012 Änderung der Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung.pdf, Änderung der Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung vom 12.10.18 über die Kontrolle von Verpackungsholz aus China und Weißrussland</qpdf>
  
 
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Armin Mayr
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Aktuelle Version vom 19. April 2021, 07:00 Uhr

Der International Standard for Phytosanitary Measures (ISPM 15) ist ein international vereinbarter Standard der International Plant Protection Convention (IPPC) zum Schutz der Umwelt gegen Einschleppung von Insekten oder Pflanzen jeglicher Art.

Da die Erfüllung von ISPM 15 - dokumentiert durch IPPC-Markierung auf den Kisten/Paletten etc. - Voraussetzung für die Einfuhr in viele Länder darstellt, ist ISPM 15 bei der Auswahl der Transportpaletten und/oder Verpackungsholz zu berücksichtigen.

Fakten[Bearbeiten]

Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet

Muster IPPC-Stempel

Die Erfüllung von ISPM 15 wird durch eine eingebrannte Markierung im Palettenholz dokumentiert. Diese (IPPC-)Markierung besteht aus der Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid Methylbromid deklariert.

Anforderung Packing declaration bei Import nach Australien[Bearbeiten]

Eine Packing declaration zur Dokumentation der eingesetzten Verapckungsmittel und deren Behandlung gem. binender Anforderungen des AQIS (Australian Quarantine & Inspection Service) ist bei der Einfuhr nach Australien vorzulegen.

Die Australischen Anforderungen an die Behandlung von Stauholz (engl. dunnage) bzw. Holz als Verpackungsmaterial (wooden packing and securing material) können über die Standard ISPM-15-Richtlinien hinausgehen.

Weblinks[Bearbeiten]

Link zu Downloads für Bestätigungen der Behandlung in Deutsch / Englisch / Italienisch

Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz

http://www.agriculture.gov.au/biosecurity

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Wolfgang Menzl