Ablader: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. März 2017, 10:06 Uhr
Der Ablader ist derjenige, der im Auftrag des Befrachter die Anlieferung der Güter zum Schiff übernimmt.
Fakten[Bearbeiten]
Den Ablader gibt es nur nach deutschem Recht. Da international nicht zwischen Befrachter und Ablader unterschieden wird, gibt es auch keine eigene englischsprachige Bezeichnung für den Ablader. Er wird daher, wie der Befrachter, als Shipper bezeichnet.
Der Ablader kann zum Befrachter werden, wenn er von seinem Vertragspartner den Auftrag erhält, auch den Seefrachtbrief zu schließen oder indem er die Güter am Schiff oder dem Kaischuppen anliefert, ohne dass vorher ein Seefrachtvertrag abgeschlossen worden ist.
Ablader (= Shipper) ist, wer aufgrund des Frachtvertrages mit dem Reeder (Verfrachter) oder Schiffsmakler die Güter körperlich dem Verfrachter im eigenen Namen an das Schiff anliefert. Ablader kann sowohl der Ausführer (Exporteur), als auch der Spediteur sein: Der Spediteur ist dann Befrachter (Verlader) und Ablader zugleich . Zum Unterschied vom Spediteur wird der Ausführer in diesem Fall als "Urablader" bezeichnet - Ablader ist meistens auch der im B/L als Absender erscheint
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Verena Kreusel