RID: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2018, 09:56 Uhr

Abkürzung für Reglement concernant le transport international ferroviaire de merchandise dangereuses.

Deutsch: Regelung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn.

Fakten[Bearbeiten]

Die Bestimmungen gem. RID (vergleichbar dem ADR für den Transport auf der Straße) regeln die Kennzeichnung mit Gefahrgutzetteln des geladenen Waggons bzw. die Bezettelung des Gefahrgutcontainers, der per Bahn transportiert wird. Die Regeln des RID sind beim Ausfüllen der CIM Frachtbriefe zu berücksichtigen.

Weblinks[Bearbeiten]

Wikipedia Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Alois Schrettl