Fallbackverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 07:59 Uhr

Bei Störungen des e-Zollsystems NCTS ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen nicht möglich. Durch Anwendung des Fallbackverfahrens oder Ausfallverfahrens erfolgt die Übermittlung der Anmeldungen oder Mitteilungen an das für den Warenort/Amtsplatz zuständige Zollamt entweder durch direkte Vorlage beim zuständigen Kundenteam bzw. Kontrollmanager oder per Fax oder per E-Mail.

Fakten[Bearbeiten]

Fallbackverfahren ausgerufen

Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben.


Beispiel für eine vollständige Fallback Referenz Nummer (FRN): ATB Nummer: F14AT002779A000001

1. Stelle 2.-3. Stelle 4.-5. Stelle 6.-11. Stelle 12. Stelle 13.-18. Stelle
F für "Fallback" Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB „14“ für 2014) Länderkennzahl (z.B. „AT“ für Österreich) die letzten 6 Stellen der EORI-Nr. des Anmelders (zB „002779“ für EORI ATEOS1000002779) ein Buchstabe in Großschreibung (z.B. „A“) eine 6-stellige laufende Nummer je Jahr mit „1“ beginnend
F 14 AT 002779 A 000001



Fallbackverfahren aufgehoben

Abwicklung Fallbackverfahren[Bearbeiten]

Im Fallbackverfahren wird an der Ladestelle ein Exemplar des Fallbackverfahren ausdgedruckt und dem Fahrer mitgegeben.

Im Landverkehr erfogt der Nachweis des EU-Austritts im Ausfuhrverfahren durch einen amtlichen Stempel der Ausgangszollstelle auf dem Originaldokument des Fallbackverfahrens und anschließender Übermittlung des Dokuments an die Ausfuhrzollstelle.

Im Seeverkehr sind die Besonderheiten zu beachten, die unter Hafenanmeldung beschrieben sind.

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Newsletter für Anwendung Fallback 2014

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter