DPA Zollabwicklung Red Bull: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bestätigung des EU-Austritts im [[NCTS]] für die österr. Ausfuhreranmeldung wird durch DPA ehest besorgt. | Die Bestätigung des EU-Austritts im [[NCTS]] für die österr. Ausfuhreranmeldung wird durch DPA ehest besorgt. | ||
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Aktuelle Version vom 1. März 2021, 13:48 Uhr
Hier findet man die Beschreibung und die Richtlinien zur Zollabwicklung für alle Transporte, die über Duisburg abgewickelt werden.
Ablauf Zollabwicklung Red Bull - Deepsea-Verkehre[Bearbeiten]
von Ladestelle zu DPA - "inbound"[Bearbeiten]
Ware aus der Schweiz[Bearbeiten]
Anlieferung bei DPA grundsätzlich immer mit T1 (Drittlandsware) mit Bestimmungszollstelle DE002656 Zollamt Duisburg-Ruhrort
- Die auf den Empfänger ausgestellten T1 werden in Duisburg auftrags DPA unter Zuhilfenahme von Compass Spedition gestellt und durch das Zollamt Duisburg-Ruhrort erledigt.
Ware aus Österreich[Bearbeiten]
Anlieferung bei DPA entweder mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) oder T1 (Bestimmungszollstelle DE002656), abhängig vom Laufweg. Wenn Laufweg via Drittland (Schweiz) dann T1, ansonsten ABD, unabhängig ob AV/S Ware (Ware aus aktiver Veredelung).
| per LKW | per Bahn |
|---|---|
| 1x ABD pro Truck | 1x ABD oder T1 pro WGG oder Waggongruppe (z.B. 4 - 5 WGG) |
Die größe der WGG-Gruppe (Vorgabe max. 5 WGG) wird vom Team RB Rail angewiesen. Dies im Hinblick auf eine mögliche Ausgliederung eine Waggons während des Laufwegs. Bei Ausgliederung eines WGG (z.B. Achsbruch!) aus einer WGG-Gruppe, ist die ganze WGG-Gruppe gestoppt.
Die Bestätigung des EU-Austritts im NCTS für die österr. Ausfuhreranmeldung wird durch DPA ehest besorgt.
Spätestens 3 Monate nach Erledigung des in Duisburg erstellten T1 im POL Rotterdam/Antwerpen muss der EU-Austritt im im NCTS nachvollziehbar sein.
Voraussetzung für den positiven Abschluss im NCTS ist die Erledigung des Anschluss-T1 (s.u.).
von DPA zu POL - "outbound"[Bearbeiten]
Transport in Seecontainer von Duisburg bis Port of Loading[Bearbeiten]
- Neuerstellung mit EU-Austrittszollamt im POL gem. Hauptlaufanforderungen
- Abgangszollstelle Duisburg-Ruhrort, Zollamt N° DE002656
- Aussteller Compass Spedition = Hauptverpflichteter gegenüber deutschem Zoll
| POL Port of Loading | Code Terminal in POL | Name Bestimmungszollstelle / EU-Austrittszollstelle | Zollamt N° |
|---|---|---|---|
| Antwerpen | BEANRPSAM | ANTWERPEN D BUREAU DE DOUANE | BE101000 |
| Rotterdam | NLRTMAPM | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
| Rotterdam | NLRTMECTDDE | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
| Rotterdam | NLRTMECTDDW | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
- Ist die Gültigkeit bis Ankunft am Terminal im POL nicht ausreichend, muss ein weiteres T1 erstellt werden
- Pro Container ein T1
- Gültiges T1 ist Voraussetzung für Übernahme am Terminal und anschließender Verschiffung
Das (Original-) T1 begleitet den Container und wird vom Zoll an den entsprechenden Terminals im Seehafen erledigt. Eine Kopie wird von DPA in Car_0 auf Ebene Reise abgespeichert. Falls ein T1 nicht fristgerecht erledigt wurde, ergeht eine Erinnerung von Compass Spedition an DPA und in weiterer Folge an Berger Logistik zum Einleiten weiterer Schritte.
Hafenanmeldung Rotterdam[Bearbeiten]
Die seit 01. Okt. 2014 bestehende Verpflichtung zur Hafenanmeldung für jeden in Rotterdam verschifften Container wird von DPA ausgeführt. Die betreffende Referenz der Hafenanmeldung wird uns nur auf Rückfrage mitgeteilt. Die betreffende Rotterdamer IT Plattform heißt portbase.
Hafenanmeldung Antwerpen[Bearbeiten]
Seit Dez. 2014 wird für jeden für Antwerpen gebuchten Container von DPA eine Hafenanmeldung auf der IT Plattform APCS durchgeführt. Die betreffende Buchungsnummer wird nur im Bedarfsfall, z. B. bei offenen T1, von DPA angefordert.
Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN[Bearbeiten]
Als Nachweis des Direktbeförderungsgebotes stellt DPA für jeden Container eine Non Manipulation Declaration (NMD) aus.
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter