Gate in: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein rechtzeitiges '''Gate in'''  durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung '''Gate in''' für eine allfällige Detention herangezogen.
 
Ein rechtzeitiges '''Gate in'''  durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung '''Gate in''' für eine allfällige Detention herangezogen.
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Bei Zolldokument '''T1''' muss gate in '''und''' die Hafenanmeldung für einen reibungslosen Ablauf und Schließen des T1 '''innerhalb der Gültigkeit des T1 erfolgen'''.
 
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Aktuelle Version vom 18. April 2019, 13:29 Uhr

Mit der Buchung Gate in wird vom Seeterminal der Empfang eines Containers bestätigt.

Fakten[Bearbeiten]

Ein rechtzeitiges Gate in durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung Gate in für eine allfällige Detention herangezogen.

Zoll T1[Bearbeiten]

Bei Zolldokument T1 muss gate in und die Hafenanmeldung für einen reibungslosen Ablauf und Schließen des T1 innerhalb der Gültigkeit des T1 erfolgen.

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Detention

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Peter Stern