Mindestlohngesetz (MiLoG): Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Der franz. Mindestlohn (SMIC) in Höhe von € 10,03 pro Stunde bedeutet auf Basis von 35 Wochenstunden eine Mindestentlohnung von € 1.521,22 brutto/Monat. | ||
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== Eigenfuhrpark == | == Eigenfuhrpark == | ||
| − | Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet. | + | Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet. |
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| + | Transportaufträge mit START und/oder ZIEL in '''Frankreich''' werden bis auf weiteres vom Eigenfuhrpark '''NICHT''' ausgeführt. | ||
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| + | Dies wegen der in Frankreich geltenden Rechtslage, die neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt: | ||
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| + | * '''Erstellung''' einer ''Entsenderbescheinigung'' pro Fahrer mit den nach franz. Recht vorgeschriebenen Daten <br> | ||
| + | * '''Übermittlung''' der ''Entsenderbescheinigung'' [attestation de detachement] an die franz. Arbeitsaufsichtsbehörde <br> | ||
| + | * '''Ausstattung''' des Fahrers mit Kopie der ''Entsenderbescheinigung'' inkl. Kopie des Arbeitsvertrages <br> | ||
| + | * '''Benennung eines Vertreters''' mit Sitz in Frankreich und ausgesattet mit allen vorgeschriebenen Unterlagen und Daten <br> | ||
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| + | <qpdf>Team Eigenfuhrpark/20191217 Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich zu Frankreich - Mindestlohnvorschriften ab 1.7.2016.pdf, Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich zu Frankreich - Mindestlohnvorschriften ab 1.7.2016</qpdf> | ||
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| + | <qpdf>Team Eigenfuhrpark/20191217 Info von Homepage Frankreich_loi_macron-formular_entsendebescheinigung.pdf, Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich mit Muster Formular Entsendebescheinigung ab 1.7.2016</qpdf> | ||
== Fixe Subunternehmer == | == Fixe Subunternehmer == | ||
| − | Die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG ist integraler Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrages mit [[:Kategorie:Subfrächter|jedem aktiven Subfrächter]]. Die | + | Die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG ist integraler Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrages mit [[:Kategorie:Subfrächter|jedem aktiven Subfrächter]]. Die unterschriebenen Verträge liegen bei uns im [[:Kategorie:Team Partnerfuhrpark|Team Partnerfuhrpark]] vor. Darüberhinaus wird auf die verpflichtende Einhaltung der MiLoG-Anforderungen im [[Transportauftrag]] hingewiesen. |
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| + | === Umsetzung vereinbarter Ausnahmen === | ||
| + | Einschränkungen des Dispogebiets (z.B. KEINE Fahrt nach Frankreich) werden mittels '''Generischer Tabelle''' pro Fahrzeug (VKM) & Lbase Ref. (ARDID) durch das Fuhrparkmanagement Partnerfuhrpark gepflegt. Dies um eine unbeabsichtigte Disposition in ein mit dem Unternehmer '''ausgeschlossenes Zielland''' zu verhindern. | ||
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| + | * Ergibt der Abgleich mit den Einträgen in der generischen Tabelle >BL_VKMJELAND< einen Widerspruch, wird die Disposition abgebrochen. | ||
== Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag == | == Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag == | ||
| − | Die Verpflichtung zur Einhaltung | + | Die Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestlohngesetze wird ausdrücklich in unserem [[Transportauftrag]] unter Pt. 1 m) eingefordert. |
| + | Die Einhaltung ist für jeden Auftragnehmer bindend. | ||
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| + | == Auftraggeber == | ||
| + | Kundenanforderungen zu MiLoG werden von Markus Ley geprüft; MiLoG-Bestätigungen werden im Anschluss von Julia Wimmer erstellt, weitergeleitet und abgelegt. | ||
| + | <qpdf>Info Kunden/Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom November 2018.pdf, Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom November 2018</qpdf> | ||
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| + | <qpdf>Info Kunden/20190128 Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG.pdf, Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom 28.01.2019</qpdf> | ||
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Nach Vorgabe druch die Geschäftsführung wird von wichtigen Subunternehmern eine Bestätigung eingefordert. Der Ordner mit den erhaltenen Bestätigungen wird bei Julia Wimmer geführt. | Nach Vorgabe druch die Geschäftsführung wird von wichtigen Subunternehmern eine Bestätigung eingefordert. Der Ordner mit den erhaltenen Bestätigungen wird bei Julia Wimmer geführt. | ||
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<qpdf>Info Kunden/MiLoG Rundschreiben - Fixemer Logistics.pdf, MiLoG Rundschreiben - Beispiel an Fa. Fixemer Logistics</qpdf> | <qpdf>Info Kunden/MiLoG Rundschreiben - Fixemer Logistics.pdf, MiLoG Rundschreiben - Beispiel an Fa. Fixemer Logistics</qpdf> | ||
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in Car_O gab es eine automatische Sperre der Kundennummer bei Fehlen der Bestätigung [[Bewertung der Subunternehmer]] | in Car_O gab es eine automatische Sperre der Kundennummer bei Fehlen der Bestätigung [[Bewertung der Subunternehmer]] | ||
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Diese Sperre liegt in LBase (noch) nicht vor. | Diese Sperre liegt in LBase (noch) nicht vor. | ||
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Der Eingang der MiLoG-Bestätigung IST NICHT durch die [[:Kategorie:Dispositionsrisikoanalyse| Dispositionsrisikoanalyse]] geprüft. | Der Eingang der MiLoG-Bestätigung IST NICHT durch die [[:Kategorie:Dispositionsrisikoanalyse| Dispositionsrisikoanalyse]] geprüft. | ||
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| − | [https://www.wko.at | + | [https://www.wko.at/branchen/ooe/transport-verkehr/gueterbefoerderungsgewerbe/Frankreich---Mindestlohn.html FR-Mindestlohn (Loi Macron)] |
= siehe auch = | = siehe auch = | ||
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<qpdf>Team Partnerfuhrpark/Bestaetigung MiLoG_BC Logistik.pdf, MiLoG-Bestätigung durch fixen Sub BC Logistik</qpdf> | <qpdf>Team Partnerfuhrpark/Bestaetigung MiLoG_BC Logistik.pdf, MiLoG-Bestätigung durch fixen Sub BC Logistik</qpdf> | ||
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[[Bewertung der Subunternehmer]] | [[Bewertung der Subunternehmer]] | ||
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[[LKW Ablauf - Auftragsabwicklung]] | [[LKW Ablauf - Auftragsabwicklung]] | ||
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= Verantwortlicher = | = Verantwortlicher = | ||
| − | + | Markus Ley | |
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2020, 11:57 Uhr
Die Mindestlohngesetze legen fest, dass der Fahrer bei Behördenkontrollen eine diesbezügliche Bestätigung (Einhaltung der jeweils gültigen Mindestentlohnung und anderer sozialer Mindeststandards) vorweisen kann.
Fakten[Bearbeiten]
Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns. Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig angepasst:
| Allg. gesetzl. Mindestlohn in Deutschland (Entlohnung brutto pro Stunde) | |||
| 01.01.2015 bis 31.12.2016 | 01.01.2017 bis 31.12.2018 | 01.01.2019 bis 31.12.2019 | gültig ab 01.01.2020 |
|---|---|---|---|
| € 8,50 |
€ 8,84 |
€ 9,19 |
€ 9,35 |
Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von Deutschland wird behördlich sanktioniert. Die Anwendung bei reinen Transitfahrten durch Deutschland ist derzeit ausgesetzt.
Seit 1. Juli 2016 gilt auch in Frankreich ein Mindestlohngesetz für internationale Transporte von und nach Frankreich und innerfranzösische Transporte unter Kabotage-Regeln.
| Allg. gesetzl. Mindestlohn in Frankreich (Entlohnung brutto pro Stunde) | |
| bis 31.12.2018 | gültig seit 01.01.2019 |
|---|---|
| € 9,88 |
€ 10,03 |
Der franz. Mindestlohn (SMIC) in Höhe von € 10,03 pro Stunde bedeutet auf Basis von 35 Wochenstunden eine Mindestentlohnung von € 1.521,22 brutto/Monat.
Eigenfuhrpark[Bearbeiten]
Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet.
Sonderfall Frankreich[Bearbeiten]
Transportaufträge mit START und/oder ZIEL in Frankreich werden bis auf weiteres vom Eigenfuhrpark NICHT ausgeführt.
Dies wegen der in Frankreich geltenden Rechtslage, die neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt:
- Erstellung einer Entsenderbescheinigung pro Fahrer mit den nach franz. Recht vorgeschriebenen Daten
- Übermittlung der Entsenderbescheinigung [attestation de detachement] an die franz. Arbeitsaufsichtsbehörde
- Ausstattung des Fahrers mit Kopie der Entsenderbescheinigung inkl. Kopie des Arbeitsvertrages
- Benennung eines Vertreters mit Sitz in Frankreich und ausgesattet mit allen vorgeschriebenen Unterlagen und Daten
Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich zu Frankreich - Mindestlohnvorschriften ab 1.7.2016
Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich mit Muster Formular Entsendebescheinigung ab 1.7.2016
Fixe Subunternehmer[Bearbeiten]
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG ist integraler Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrages mit jedem aktiven Subfrächter. Die unterschriebenen Verträge liegen bei uns im Team Partnerfuhrpark vor. Darüberhinaus wird auf die verpflichtende Einhaltung der MiLoG-Anforderungen im Transportauftrag hingewiesen.
Umsetzung vereinbarter Ausnahmen[Bearbeiten]
Einschränkungen des Dispogebiets (z.B. KEINE Fahrt nach Frankreich) werden mittels Generischer Tabelle pro Fahrzeug (VKM) & Lbase Ref. (ARDID) durch das Fuhrparkmanagement Partnerfuhrpark gepflegt. Dies um eine unbeabsichtigte Disposition in ein mit dem Unternehmer ausgeschlossenes Zielland zu verhindern.
- Ergibt der Abgleich mit den Einträgen in der generischen Tabelle >BL_VKMJELAND< einen Widerspruch, wird die Disposition abgebrochen.
Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag[Bearbeiten]
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestlohngesetze wird ausdrücklich in unserem Transportauftrag unter Pt. 1 m) eingefordert. Die Einhaltung ist für jeden Auftragnehmer bindend.
Auftraggeber[Bearbeiten]
Kundenanforderungen zu MiLoG werden von Markus Ley geprüft; MiLoG-Bestätigungen werden im Anschluss von Julia Wimmer erstellt, weitergeleitet und abgelegt.
Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom November 2018
Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom 28.01.2019
Weblinks[Bearbeiten]
Link zur Seite Wirtschaftskammer betreffend MiLoG
siehe auch[Bearbeiten]
LKW Ablauf - Auftragsabwicklung
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Markus Ley
- Team Rail / IM / Short Sea
- Team Eigenfuhrpark
- Team Partnerfuhrpark
- Team Charter
- Team CH
- Team AT / DE-Süd
- Team DE Nordwest / Benelux
- Team DE Mitte & Ost
- Team Britische Inseln
- Team Skandinavien & Balkan
- Team sonstige Länder
- Team Tschechien & Slowakei
- Team Italien
- Team Frankreich
- Team Iberien
- Team Koordination Wasserlinien
- Team Vienna Air
- Team Graz Air
- Team Red Bull Air
- Team Ocean Wörgl
- Team Red Bull Ocean
- Team Red Bull Portstuffing
- Team Red Bull Rail and Short Sea
- Team Red Bull Truck
- Hintergrundinformationen